Kölner Wohnbündnis: Gemeinsam für mehr bezahlbares Wohnen
Der BFW Nordrhein-Westfalen ist Partner im Kölner Wohnbündnis und unterstützt die ambitionierten Ziele des lokalen Bündnisses. In dem Bündnis verpflichten sich Stadt und Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbau in Köln voranzubringen. Angestrebt ist eine jährliche Fertigstellung von 6.000 Wohneinheiten.
Es sei allen Beteiligten klar, dass dieses Ziel nicht sofort zu erreichen sei, sagte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker in ihrer Ansprache. Das Bündnis solle jedoch entsprechende Signalwirkung entfalten und werde alle Beteiligten motivieren, ihren Teil beizutragen, so die Oberbürgermeisterin. Hierzu brauche es vor allem Flächen und schnellere Verfahren, ergänzte Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen, in einer anschließenden Talkrunde mit allen Bündnispartnern.
Die Unterzeichnung des ‚Kölner Wohnbündnisses‘ fand im Rahmen einer Sondersitzung des Kölner Wohnungsbauforums statt. Das Wohnungsbauforum hat sich seit vielen Jahren als Gremium zum Austausch von Informationen und Erfahrungen rund um das Wohnen in Köln und zu Beratungszwecken etabliert.
Träger der gemeinsamen Initiative sind neben der Stadt Köln, vertreten durch Oberbürgermeisterin Reker, der BFW Nordrhein-Westfalen - Verband der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die Wohnungsbau Initiative Köln (WIK), die Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 (Haus
und Grund) sowie der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen.
Im Kölner Wohnbündnis wird dokumentiert, mit welchen Beiträgen sich die jeweiligen Institutionen einbringen können mit dem Ziel, den Wohnstandort Köln zu stärken und zu profilieren.
Zu den angestrebten und teils bereits umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem:
· das Kooperative Baulandmodell,
· die Mobilisierung von zusätzlichen Wohnflächenpotenzialen und die Zusammenführung zu einem neuen, im Jahr 2018 zu veröffentlichenden Wohnungsbauprogramm 2030,
· die Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzeptqualität,
· die Einrichtung der Wohnungsbauleitstelle,
· die Beschleunigung von Bauleitplanverfahren und
· die Vorbereitungen zum Erlass so genannter "Sozialer Erhaltungssatzungen".