NRW-Immobilienverwalter: Neue NRW-Landesregierung stellt richtige Weichen für Maßnahmen im Gebäudebestand von Eigentümergemeinschaften
Der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter (VNWI) begrüßt die im Koalitionsvertrag stehenden Vereinbarungen der neuen schwarz-gelben Landesregierung zur Wohn- und Eigentumsförderung. Dies gilt insbesondere für die Programme zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die am Beispiel anderer Bundesländer fortentwickelt werden sollen. Maßgeblich geht dies, wie es heißt, auf eine Initiative des VNWI zurück.
Anlässlich der Vereidigung von Armin Laschet (CDU) zum neuen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen weist der VNWI auf einen wohnungs- und klimapolitisch wichtigen Punkt des CDUFDP-Koalitionsvertrages hin. Es geht um die geplante Evaluierung und Fortentwicklung der Wohn- und Eigentumsförderung für Maßnahmen im Gebäudebestand von Eigentümergemeinschaften. Gerade im Hinblick auf die energetische Sanierung sollen die Förderbedingungen überprüft und zielgerecht adjustiert werden.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW besteht fast ein Viertel des Wohnungsbestandes aus Wohnungseigentümergemeinschaften. „Für diese war bisher der Zugang zur Finanzierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erschwert. Bis dato werden daher viel zu wenig dieser Gebäude energetisch saniert. Umso mehr freuen wir uns, dass dieses Potential von WEG jetzt noch stärker ins Blickfeld der Politik rückt“, so Astrid Schultheis, Vorstandsmitglied des VNWI. Der Verband steht bereits seit Jahren im Dialog mit der NRW.BANK sowie den zuständigen Ministerien und wirkte bereits an der Ausarbeitung des WEG-spezifischen Kreditprogramms mit, das seit August 2016 abrufbar ist.
Dennoch sah der VNWI Nachbesserungsbedarf und sprach frühzeitig mit den wohnungspolitischen Experten der neuen Koalition. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte: „Die beabsichtigte Evaluierung der bestehenden WEG-Finanzierungsprogramme haben wir erreicht. Jetzt kommt es darauf an, an einer guten Umsetzung mitzuwirken“, ergänzt Schultheis. „Letztlich muss es nun nach dem Vorbild anderer Bundesländer darum gehen, Wohnungseigentümergemeinschaften in der öffentlichen Förderung anderen Immobilieneigentümern gleichzustellen.“