Neue AMEV-Empfehlung „Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden (BOS 2017)“
Die AMEV-Empfehlung „Bauliche Maßnahmen beim Einsatz von Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden (BOS 2017, www.amev-online.de) ersetzt die 2011 erschienene Empfehlung „Bauliche Konsequenzen der Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk BOS in öffentlichen Gebäuden“. In der 2011 erstmals herausgegebenen Empfehlung standen die betrieblichen Konsequenzen im Vordergrund, die durch den Aufbau eines digitalen Funknetzes für die BOS, als Ersatz für die bestehenden analogen Netze absehbar waren.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) hat in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Bundesländer die Grundversorgung Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) für polizeiliche Anwendungen (z. B. Polizei, Zollbehörden) und nichtpolizeiliche Anwendungen (beispielsweise Feuerwehr, THW, Rettungswesen) nahezu abgeschlossen. Mit dem Digitalfunk für die BOS steht damit bundesweit erstmals eine einheitliche Plattform für die gemeinsame Kommunikation der o.a. Behörden und Organisationen zur Verfügung.
Von den BOS wurden zuerst die Funksysteme der Polizeidienststellen auf den Digitalfunk umgestellt. Im Bereich der nichtpolizeilichen Anwendungen wurde mit dem Aufbau von zentralen Einrichtungen des Digitalfunks für die BOS in den Leitstellen und beim Fahrzeugfunk begonnen.
Bei komplexen Gebäuden und Tunnelbauwerken können im Gegensatz zur Freifeldversorgung Probleme bei der Funkversorgung innerhalb eines Objektes auftreten. Die Wahl der Baustoffe bzw. eine unterirdische Bauweise beeinflusst die Abschattung der Funksignale, so dass u.U. eine Kommunikation von außen mit Einsatzkräften im Inneren eines Bauwerks nicht möglich ist.
Diese Empfehlung richtet sich deshalb nicht nur an Techniker, sondern ist künftig auch für die Arbeit von Architekten sowie Bauphysikern von Bedeutung. Sie informiert über Maßnahmen (z. B. Objektfunkanlage), die für die Nutzung des Digitalfunks für die BOS in Gebäuden notwendig sein können. Die Installation einer Objektfunkanlage hat dann zur Folge, dass in Gebäuden Flächen für zentrale Betriebsräume, technischen Einrichtungen sowie Trassen vorgehalten und zusätzliche Installationen vorgenommen werden müssen.