Neuer Bundeswettbewerb: Gute Beispiele zur Integration von Zuwanderern und Förderung des Zusammenlebens vor Ort gesucht
Das Bundesministerium des Innern gab jetzt den Startschuss für den neuen Bundeswettbewerb „Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten“. Im Mittelpunkt des vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) betreuten Wettbewerbs stehen Konzepte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration von Zuwanderern in der Kommune.
Für die Gewinner steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Alle teilnehmenden Kommunen erhalten eine Teilnahmeurkunde sowie die Gesamtdokumentation der Wettbewerbsergebnisse. Einsendeschluss für die Beiträge ist der 31. Dezember 2017. Die Preisverleihung findet im Juni 2018 in Berlin statt. Der Bundeswettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden und vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt.
Gute Beispiele für die Integration und das Zusammenleben vor Ort können aus ganz unterschiedlichen Bereichen kommen – und sie müssen nicht auf Zuwanderer beschränkt sein. Die Bandbreite reicht von gesamtstädtischen Strategien über quartiersbezogene Konzepte bis hin zu einzelnen Projekten und Maßnahmen, die für das Zusammenleben und die jeweilige Integrationsarbeit zentral sind.
Es geht um Handlungsfelder wie Wohnen und Wohnumfeld, soziale Infrastrukturen, Bildung/Qualifizierung/Ausbildung sowie Beschäftigung/lokale Wirtschaftsförderung, Zusammenleben, Kultur, Gesundheit, Teilhabe oder Sport. Die Aktivitäten können sich sowohl an Zuwanderer als auch die Bevölkerung vor Ort in ihrer ganzen Vielschichtigkeit richten. Es können (neue) Zugangswege zur Bevölkerung vor Ort und zu Zuwanderern genutzt werden (auch durch Social Media und Apps), (neue) Beteiligungsmöglichkeiten getestet oder Zuwanderer bei ihrer (Migranten-)Selbstorganisation unterstützt werden.
Die Beträge können sich auf neue oder auf bereits bestehende Konzepte oder Projekte beziehen, sofern sie weiter entwickelt und qualifiziert werden. Vorhaben, die sich noch in der Planungsphase befinden, können nicht berücksichtigt werden.
Um diese vorbildlichen Beispiele bekannt und auch für andere Kommunen nutzbar zu machen, sollen sie im Rahmen des Bundeswettbewerbs „entdeckt“ und veröffentlicht werden. Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Integrationsaktivitäten Dritter (z.B. von Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Migrantenselbstorganisationen) können ausschließlich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Das mit der Betreuung des Wettbewerbs beauftragte Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Laufzeit ein Wettbewerbsbüro eingerichtet. Alle Kontaktdaten, Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.kommunalwettbewerb-zusammenleben.de