Trinkwasserhygiene: Hersteller beziehen Stellung
Noch haben die Hersteller die Wahl: Die Verschärfung der gesetzlichen Produktanforderungen für metallene Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation tritt erst im nächsten Frühjahr in Kraft. SHK-Handwerker müssen aber bereits jetzt umdenken. Denn Trinkwasserinstallationen, die zum 10. April 2017 noch nicht abgenommen sind, aber Materialien enthalten, die die neuen Rahmenbedingungen nicht erfüllen, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Werkleistung ist in einem solchen Fall mangelhaft. Dem Fachbetrieb drohen Mängelhaftungsansprüche seitens der Kunden.
Um dieses Risiko für seine Mitgliedsbetriebe möglichst zu senken, hat der ZVSHK die Hersteller von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser aufgefordert, Erklärungen zur trinkwasserhygienischen Eignung ihrer Materialien abzugeben. Als Basis dieser Stellungnahmen gilt die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Verbindung mit § 17 der Trinkwasserverordnung.
Mit ihren schriftlichen Statements können die Hersteller nun also den SHK-Unternehmer darüber informieren, ob bzw. welche ihrer Produkte noch bis zum kommenden April verwendbar sind, ob für eine Verwendung eventuell Zusatzmaßnahmen erforderlich sind und ob die Produkte auch nach dem näher rückenden Stichtag im Frühjahr 2017 die verbindlich geltenden Werkstoffanforderungen erfüllen.
Der Blick in die Branche zeigt: Diese Anfrage des ZVSHK erweist sich als unumgänglich, da weiterhin Produkte auf dem Markt erhältlich sind, die den künftig verschärften Anforderungen nicht entsprechen.
In der aktuellen Liste enthalten sind:
ARI-Armaturen Albert Richter GmbH & Co. KG
AUMA Riester GmbH & Co. KG
BENDER-Armaturen GmbH & Co. KG
Berluto Armaturen-GmbH
Bürkert Werke GmbH
CONTI Sanitärarmaturen GmbH
DELTAMESS DWWF GmbH
Esta Rohr GmbH
Feinrohren SpA
Fränkische Rohrwerke Gebrüder Kirchner GmbH & Co. KG
Friedrich Gampper GmbH & Co. KG
GEA Tuchenhagen GmbH
Geberit Vertriebs GmbH
Gebr. Echtermann GmbH & Co. KG
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
GSR Ventiltechnik GmbH & Co. KG
IBP GmbH
IMI Bopp & Reuther
KSB AG
MEPA - Pauli und Menden GmbH
MKM Mansfelder Kupfer und Messing GmbH
Niezgodka GmbH
Oventrop GmbH & Co. KG
Regeltechnik Kornwestheim GmbH
REHAU AG & Co
Roth Werke GmbH
Saint-Gobain Pam Deutschland GmbH
Samson AG
SANHA GmbH & Co. KG
Siemens AG GER IC BT CPS
Simplex Armaturen & Systeme GmbH
Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
SYR Hans Sasserath & Co. KG
TECE GmbH
Uponor GmbH
Viega GmbH & Co. KG
Wieland-Werke AG
WILO IndustrieSysteme GmbH
Eine stets aktualisierte Liste der Hersteller mit den gemeldeten Produkten finden Mitglieder der SHK-Organisation unter www.zvshk.de/herstellererklaerungen
Fehlende Herstellererklärungen bedeuten allerdings nicht, dass fragliche Produkte trinkwasserhygienisch ungeeignet sind. In diesen Fällen sollte sich der Verwender jedoch in Hinblick auf April 2017 vom Lieferanten bestätigen lassen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Hierfür stellt die SHK-Organisation auf der oben angegebenen Internetseite entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.