Bundeshaushalt 2025: Verlängerung der Rekordinvestitionen in den sozialen Wohnungsbau

Das Bundeskabinett hat jetzt den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Für den Einzelplan 25 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind dabei Ausgaben von rund 7,4 Mrd. Euro vorgesehen. Gegenüber 2024 wächst der Etat damit um rund 700 Mio. Euro an.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Mit dem Bauministeriums-Etat 2025 investieren wir massiv in neuen bezahlbaren Wohnraum. Wir machen Mieten für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger weiter bezahlbar. Wir investieren in die Bauforschung, damit Bauen künftig schneller geht und weniger Auswirkungen auf die Umwelt unserer Kinder und Enkelkinder hat. Mit diesem Haushalt machen wir unsere Städte und Dörfer schöner und investieren in den sozialen Zusammenhalt.

Mit insgesamt 21,65 Mrd. Euro bis 2028 erhöhen wir die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau noch einmal deutlich. Zudem stehen für die neue Förderung von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für 2024 und 2025 nun insgesamt zwei Mrd. Euro zur Verfügung.

Gleichzeitig wird das Wohngeld zum 1. Januar 2025 angehoben, damit Wohnen für Millionen Rentnerinnen und Rentner, Arbeitende und Familien weiterhin bezahlbar bleibt. Die Städtebauförderung macht seit Jahrzehnten große, mittlere und kleine Städte sowie Dörfer schöner und lebenswerter, in dem z.B. Betonplätze entsiegelt und Wasser und Begrünungen wieder Raum bekommen oder Projekte des sozialen Zusammenhalts gefördert werden. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Förderung mit 790 Mio. Euro im kommenden Haushaltsjahr konstant bleibt.“

Die Maßnahmen im Überblick (Auszug):

• Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden um weitere 3,5 Mrd. Euro für das Jahr 2028 erhöht. Somit stehen von 2022-2028 insgesamt 21,65 Mrd. Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus bereit.

• Für die Erhöhung des WohngeldPlus (inkl. Dynamisierung) sind für 2025 insgesamt 2,37 Mrd. Euro vorgesehen.

• Wohnungsbauprämie: Erhöhung um 40 auf 210 Mio. Euro zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

• Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Fortführung mit Programmmitteln von 15 Mio. Euro.

• Strategische Regionalentwicklung: Fortführung mit Programmmitteln von 6 Mio. Euro.

• Kleingärten: Neues Förderprogramm mit Programmmitteln von 5 Mio. Euro zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur.

• Kleinstadtakademie: 2 Mio. Euro jährlich.

• Zuteilung der 50 Mio. Euro für nationale Projekte des Städtebaus in Umsetzung der Jury-Entscheidung. 

Darüber hinaus sind Mittel für neue Baumaßnahmen vorgesehen, beispielsweise für Modernisierungs-, Renovierungs- und Neubauprojekte beim Müttergenesungswerk oder für das Zukunftszentrum Deutsche Einheit in Halle. Zudem ist für die Neugründung des Bundesforschungszentrum „LAB – Living Art of Building“ Vorsorge getroffen.

Nicht Bestandteil des heutigen Kabinettbeschlusses sind die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dort bewirtschaftet das BMWSB unter anderem die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“, „Wohneigentumsförderung für Familien“, „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“.

Weitere Informationen zum Haushalt 2025 des Bauministeriums gibt es unter www.bmwsb.bund.de

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