Ein Jahr Berliner Mietendeckel: 70 Prozent weniger Mietwohnungen angeboten

Die Einführung des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln) hat dazu geführt, dass Ende 2020 das Angebot an Mietwohnungen in Berlin 70 Prozent niedriger lag als ohne die auch als Mietendeckel bekannte Regelung. Das ergibt eine aktualisierte Analyse des Berliner Proptechs 21st Real Estate (www.21re.de) zu den Folgen des Mietendeckels, das zu diesem Zweck gut 27.500 Mietangebote für Wohnungen mit Bezugsfertigkeit vor 2014 in 530 deutschen Städten ausgewertet hat.

„Der Mietendeckel hat unserer Analyse zufolge nicht nur den Anstieg der Mietpreise, sondern fast den ganzen Mietwohnungsmarkt eingefroren, was sicherlich nicht Absicht dieses Gesetzes war“, sagt CEO Nicolai Wendland. „Insbesondere Menschen, die nach Berlin ziehen, haben es immer schwerer, eine Wohnung zu finden. Das entwickelt sich langsam zum Standortnachteil und stellt auch eine Gefahr für den wirtschaftlichen Aufschwung Berlins dar, welcher auf dem Zuzug von hochqualifizierten Fachkräften und Studentinnen und Studenten, die hier ihre akademische Ausbildung absolvieren und im Anschluss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beruht.“

Bereits in ihrer Analyse vom Dezember vergangenen Jahres stellten die Datenexperten fest, dass das Mietangebot zum Ende des zweiten Quartals 2020 um 42 Prozent niedriger lag als in einer modellierten, sogenannten kontrafaktischen Entwicklung ohne Mietendeckel. Die neuen Zahlen zeigen, dass sich die Angebotsreduzierung im Vergleich zur Mitte des Jahres sogar noch verstärkt hat. Anders verhält es sich jedoch mit dem Mietniveau. Konnte hier zum Ende des zweiten Quartals 2020 noch ein Unterschreiten der modellierten Normalentwicklung um 1,50 Euro je Quadratmeter kalt festgestellt werden, so sind zum vierten Quartal keine signifikanten Effekte ersichtlich, die auf den Mietendeckel zurückzuführen wären.

Neben dem Mietwohnungsmarkt hat 21st Real Estate auch die Auswirkungen auf den Markt für Eigentumswohnungen untersucht. Wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2020 können bei der Preisentwicklung auch im übrigen Verlauf des Jahres keine statistisch signifikanten mietendeckelbedingten Abweichungen von der modellierten Entwicklung beobachtet werden. Auch die Ausweitung des Angebots, die noch im ersten Halbjahr festgestellt werden konnte, hat sich im zweiten Halbjahr normalisiert, sodass auch hier keine signifikanten Effekte mehr erkennbar sind. „Es scheint, als habe die Verlagerung des Angebots vom Miet- und das Eigentumssegment, die unmittelbar auf das Inkrafttreten des Mietendeckel-Gesetzes folgte, gestoppt“, kommentiert Nicolai Wendland das Analyseergebnis.

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