EU-Gebäuderichtlinie angenommen: „Wir gehen den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor“
12.03.2024Das EU-Parlament hat grünes Licht für neue Sanierungsvorgaben gegeben. Damit soll Energie gespart und die Umwelt geschont werden. Zur Abstimmung über die überarbeitete Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz:
„Mit der Abstimmung gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen.
Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Ein Gebäude ist nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes ist verschieden gebaut und wird unterschiedlich beheizt. Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf unter anderem in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.“
Zum Hintergrund
Für Deutschland war und ist es laut der Bundesbauministerin „sehr wichtig, dass es keinen individuellen Sanierungszwang für Wohngebäude gibt. Deutschland hat sich zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudesektor für einen integrativen Minderungspfad ausgesprochen, in dem alle Maßnahmen berücksichtigt werden dürfen und keine Verpflichtungen an Einzelgebäude gestellt werden.
Zur Erreichung eines Minderungspfades verfügt Deutschland bereits über ein umfassendes und systematisches Instrumentarium. Dieses reicht von attraktiven Förderprogrammen, einem breiten Spektrum an Informations- und Beratungsleistungen, der Bepreisung von fossilen Brennstoffen hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Daher gehen wir davon aus, dass die möglichen neuen Anforderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) bereits zu großen Teilen erfüllt sind oder hierfür zumindest die Basis geschaffen ist.
Dies gilt auch für die Neubauanforderungen, denn durch die Novellen des Gebäudeenergiegesetzes erreichen wir schon heute ein energieeffizientes Gebäude mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien. Neben der Evaluierung der jüngst in Kraft getretenen Wärmeplanung, die den Schlüssel zur CO₂-freien Versorgung und damit für einen klimaneutralen Gebäudebestand bildet, werden wir prüfen, welche weitere Umsetzung der EPBD ins nationale Recht erforderlich ist und innerhalb der Bundesregierung abstimmen.
Wichtig ist jetzt, dass das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen wird. Dazu bedarf es nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments noch die Zustimmung des Rates. Dann erst stehen die konkreten Formulierungen fest und die Frist zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren beginnt zu laufen.“