Geänderter Prozess beim Fritz-Höger-Preis: Architekten können Material nachreichen
18.04.2020
© Stijn Bollaert
Der von der Initiative Bauen mit Backstein ausgelobte und vom Bund Deutscher Architekten BDA unterstützte Fritz-Höger-Preis 2020 für Backstein-Architektur (www.fritz-hoeger-preis.com) reagiert auf die erschwerten Arbeitsbedingungen angesichts der allgegenwärtigen Corona-Pandemie. Teilnehmende Architekten können Bilder und Pläne in diesem Jahr auch nach der Anmeldefrist noch nachreichen.
Mit dieser neuen Regelung sollen Architekten, die am Fritz-Höger-Preis 2020 für Backstein-Architektur teilnehmen, in der aktuell schwierigen Lage unterstützt werden. Bis zur Anmeldefrist am 30. April 2020 müssen Architekten somit lediglich die Teilnahmegebühr sowie die Projektdaten einreichen. Für das Hochladen des Bildmaterials und der Projektpläne gilt eine Fristverlängerung bis zum 15. Mai 2020.
Mit der verlängerten Einreichungsfrist wird dafür Sorge getragen, dass der international renommierte Architekturpreis auch in seiner fünften Runde erfolgreich und fair abläuft. Damit jeder Teilnehmer ohne Einschränkungen die Chance auf den mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis hat, bietet die Initiative Bauen mit Backstein ebenfalls einen persönlichen Support für Architekten an. Per E-Mail oder Anruf unter 0251 / 97917640 können sich Interessierte bei Fragen und Problemen individuell beraten lassen.