Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E: „Bauprozesse vereinfachen, aber auf keinen Fall Abstriche bei Normen machen“
05.11.2024Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E steht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Mit dem Gesetz zielt die Bundesregierung darauf ab, das Planen und Bauen einfacher, kostengünstiger und schneller zu gestalten. Das VDMA Forum Gebäudetechnik (www.vdma.org) befürwortet grundsätzlich, Bauprozesse zu beschleunigen und Baukosten zu senken, kritisiert jedoch die mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz verbundene Möglichkeit, künftig rechtssicher von anerkannten Normen abzuweichen.
Normen und Standards sind wichtige Werkzeuge bei der Planung von Gebäuden, da sie neben Transparenz und Vergleichbarkeit vor allem Sicherheit und Qualität schaffen sowie die Basis für die allgemein anerkannten Regeln der Technik bilden. Robert Hild, Geschäftsführer VDMA Allgemeine Lufttechnik: „Es dürfen auf keinen Fall Abstriche bei den Themen Sicherheit und Gesundheit gemacht werden. Besonders beim Brandschutz müssen die bestehenden Normen zwingend eingehalten werden. Anlagentechnischer Brandschutz mit Rauchschutzdruckanlagen und maschinellen Entrauchungsanlagen etwa, gewährleistet nicht nur die sichere Evakuierung der Menschen aus dem Gebäude, sondern unterstützt zudem die Feuerwehr bei ihren Löscheinsätzen.“ Ebenso könne eine unzureichende Regulierung in diesem Bereich mangelnde Möglichkeiten zur Luftreinigung in Gebäuden nach sich ziehen und damit ein Gesundheitsrisiko für die Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten.
Auch der VDMA Fachverband Armaturen und der Industrieverbund VDMA Sanitärtechnik und -design schließen sich der Kritik an. "Den Erkenntnissen des Umweltbundesamts zufolge ist die Trinkwasserqualität in Deutschland sehr gut”, berichtet Geschäftsführerin Dr. Laura Dorfer. “Ein wichtiger Grund dafür liegt in modernen Sanitärtechnologien und innovativer Installationstechnik, die ihre trinkwasserhygienische Eignung normgerecht nachweisen. Diese bewährten Normen aufzuweichen ist unbedingt zu vermeiden, weil das sehr negative Folgen für die Trinkwasserqualität nach sich ziehen kann.”
Der Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E wurde am 29. Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht und sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor, um fachkundigen Unternehmen bei anerkannten Regeln der Technik Ausnahmen zu ermöglichen sowie die Sachmangelhaftung auszuschließen. Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs schafft aufgrund ihrer vagen Formulierung, besonders der fehlenden Unterscheidung zwischen Komfortstandards und wichtigen technologischen Anforderungen, jedoch hohe Verunsicherung bei allen Teilnehmenden am Markt. Bestehende Normen, die Sicherheit und Gesundheit wahren, sind nach Ansicht des VDMA Forum Gebäudetechnik essenziell und müssen daher aufrechterhalten werden.