Kalo freut sich über Nachricht aus Berlin: Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
05.11.2021
Geschäftsführer Dr. Dirk Then.
Foto: KALO
In der jüngsten Bundesratssitzung haben die Vertreter der Länder die „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Verspätung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich bereits für Oktober 2020 vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Verordnungstext hat der Bundesrat einen Änderungsantrag beschlossen, der vom federführenden Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vorgelegt wurde. Dieser sieht eine teilweise Evaluation der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen und die Neuerungen treten in Kraft.
„Wir freuen uns sehr, dass die novellierte Heizkostenverordnung nun auch die Hürde im Bundesrat genommen hat“, äußert sich Dr. Dirk Then, Geschäftsführer des Hamburger Full-Service-Dienstleisters KALORIMETA (KALO) für die Immobilienwirtschaft. Das führe zu mehr Planungssicherheit in der Branche. „Bei einem Thema wie dem Klimaschutz ist das von großer Bedeutung. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“
Erfolgt die Umsetzung des Änderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, sind Vermieter und Verwalter ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich die UVI zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.
Then weiter: „Wir unterstützen Eigentümer und Verwalter bei der Umsetzung der neuen Pflichten. KALO hat zuverlässige technische Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit.“
Mehr Informationen unter https://www.kalo.de/neue-hkvo