Die novellierte HKVO: Herausforderungen und Lösungen
Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken und so zum Klimaschutz beizutragen. Die novellierte Heizkostenverordnung und damit auch die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) stellt Gebäudeeigentümer vor neue Herausforderungen.
Mit der neuen Heizkostenverordnung ändern sich die gewohnten Prozesse im Bereich der Messdienstleistungen grundlegend. Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter und Vermieter werden zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner verpflichtet. Der bisher jährliche Turnus gilt nur noch für die Heizkostenabrechnung. Auch für diese bringt die novellierte HKVO Veränderungen mit, allerdings nur inhaltlicher Art.
Thomas Kode ist Abteilungsleiter für Digitale Lösungen bei der KALORIMETA GmbH (KALO) und Experte in Sachen HKVO und UVI:
„Die neue Heizkostenverordnung digitalisiert die Wohnungswirtschaft. Die fernablesbare Messtechnik führt zu Datenströmen und Datenwegen, die wir bisher nicht hatten. Zählerdaten, Verbrauchsdaten und Nutzerdaten müssen monatlich ausgetauscht werden. Wir haben also einen Wechsel im Prozess von zeitraumbezogenen Daten hinzu ereignisbezogenen Daten. Einfach erklärt bedeutet das, dass die Daten bisher einmal im Jahr an einem bestimmten Zeitpunkt abgelesen und verarbeitet wurden. Nun findet die Datenübertragung monatlich statt und alle Veränderungen (Ereignisse) wie z. B. Nutzerwechsel werden sofort aufgenommen und verarbeitet.“
Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, hat KALO (www.kalo.de) verschiedene digitale Lösungen entwickelt, über welche die Daten verarbeitet und den Kunden bzw. den Bewohnern zur Verfügung gestellt werden können.
„Wir haben für die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden jeweils passende intelligente Lösungen entwickelt und arbeiten ständig an Erweiterungen und Verbesserungen. Besonders gut gefällt mir persönlich unsere App ‚KALO Home‘ für die Bewohner. Sie kann von überall aufgerufen werden, stellt die Verbräuche einfach und intuitiv dar und enthält darüber hinaus Tipps zum Energiesparen“, erklärt Thomas Kode. „Wer klassischer unterwegs ist und seine Verbräuche lieber über ein Portal einsehen möchte, der kann das KALO-Bewohnerportal nutzen. Auch hier werden die Daten einfach und nutzerfreundlich aufbereitet und dargestellt. Außerdem haben wir unser Kundenportal überarbeitet und einen extra UVI-Bereich entwickelt, in dem die Bewohnerdaten und UVI-Zugänge verwaltet werden können. Falls nötig, können die Gebäudeeigentümer hier auch die UVI für einzelne Bewohner monatlich als PDF-Datei herunterladen.“
Desweitern hat KALO innerhalb der Branche Schnittstellen geschaffen, die die Anforderungen der UVI erfüllen. Über diese digitalen Schnittstellen (APIs) können verschiedene ERP-Systeme, Portale und andere Lösungsanbieter mit KALO alle UVI-relevanten Daten vollautomatisch austauschen. Das heißt, dass die Kunden über die Schnittstellen die monatlichen Verbrauchsdaten und Vergleichswerte abrufen und selbst aufbereiten und visualisieren können. Alternativ kann die UVI auch als PDF-Datei je Bewohner über eine Schnittstelle automatisiert abgerufen werden. Dank der Schnittstellen können die Kunden also die UVI in ihre bestehenden Prozesse und Software-Lösungen integrieren und darüber an ihre Bewohner übermitteln. Denkbar ist z. B. die Einbettung der UVI in ein eigenes Mieterportal. Wichtige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die jeweiligen digitalen Lösungsanbieter die dafür nötigen Schnittstellen unterstützen.
„Bei der Entwicklung unserer digitalen Lösungen haben wir uns bemüht, möglichst einfach anwendbare Möglichkeiten zu schaffen, die die UVI rechtssicher umsetzen“, berichtet Thomas Kode. „Für all diejenigen, die ein wenig Unterstützung benötigen, haben wir ein umfangreiches Online-Hilfe-Portal erstellt – sowohl für Kunden als auch für Bewohner.“
Alle wichtigen Änderungen auf einen Blick:
– Bei Installation neuer Geräte darf nur noch fernablesbare Messtechnik verbaut werden.
– Ab dem 1. Dezember 2022 muss neu eingebaute Messtechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel funktionieren.
– Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein.
– Künftig können Bewohner ihre Heizkostenabrechnung jeweils um drei Prozent kürzen, wenn Gebäudeeigentümer ihren Pflichten zur Installation fernablesbarer Messtechnik oder den Informationspflichten nicht nachkommen.
– Mit dem Einsatz fernablesbarer Messtechnik sind Gebäudeeigentümer seit Januar 2022 gegenüber Bewohnern verpflichtet, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitzuteilen.
– Die monatliche UVI muss die Verbrauchswerte des Bewohners im letzten Monat ausweisen sowie einen Vergleich mit dem Vormonat und dem entsprechenden Monat des Vorjahres (die Mitteilung im April 2023 also beispielsweise die Verbrauchswerte für März 2023, Februar 2023 und März 2022). Darüber hinaus muss ein Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen angegeben werden.
Zusatzinformationen in der Abrechnung
Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem Inkrafttreten beginnt, müssen u. a. folgende Angaben enthalten:
– Nennung eingesetzter Energieträger sowie bei Fernwärmeeinsatz der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiefaktors.
– Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs in Bezug auf den Verbrauch des Vorjahres und eines entsprechenden statistischen Durchschnittsbewohners.
– Die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle.