HKVO-Novelle: Neue Pflichten – neue Lösungen
Die novellierte Heizkostenverordnung bringt für Vermieter und Verwalter vier wesentliche Pflichten: fernauslesbare Messtechnik, monatliche Verbrauchsinformationen, eine erweiterte Abrechnung und die Datenübertragung über das Smart Meter Gateway. Minol bietet bereits alle Lösungen zur HKVO-konformen Umsetzung.
Neues Jahr, neue Regeln? Nicht ganz, denn die neue Heizkostenverordnung (HKVO) ist bereits seit 1. Dezember 2021 in Kraft. Mit der HKVO-Novelle hat Deutschland die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Konkret bringt die HKVO-Novelle vier wesentliche Neuerungen für die Wohnungswirtschaft in Deutschland. Sie zu erfüllen, ist wichtig, weil Mieter sonst ihre Heizkostenabrechnung um drei Prozent kürzen können. Welche Maßnahmen sind jetzt nötig – und wie unterstützt Minol dabei?
1. Auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten
Seit 1. Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Messtechnik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte. Vermieter und Verwalter müssen auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile: Es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Bei Nutzerwechseln braucht es keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Rauchwarnmelder müssen weiterhin jährlich geprüft werden – sie lassen sich in das System integrieren und ebenfalls aus der Ferne inspizieren.
Umsetzung: Ein zukunftsfähiges Funksystem ist Minol Connect, das auf dem weltweit etablierten und offenen Funkstandard LoRaWAN basiert. Es ist die optimale Basis für eine prozessoptimierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung und eine papierlose Verwaltung von Liegenschaften.
2. Unterjährige Verbrauchsinformationen bereitstellen
Aus der Jahresabrechnung konnten die Bewohner bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen den Bewohnern – zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung – monatlich sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformationen“ (uVi) bereitstellen.
Umsetzung: Die passende Anwendung dafür ist das Minol eMonitoring. Es baut auf dem Minol Connect-Funksystem auf, das die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erhebt. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über die Minol Bewohner-App Zugang zum eMonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch. Dies lässt sich auch über eine Mieter-App des Vermieters realisieren. Minol bietet dafür den passenden Cloud-to-Cloud-Datenservice an, um die notwendigen Informationen bereitzustellen.
3. Erweiterte Informationen auf der Heizkostenabrechnung ausgeben
Auch die jährliche Heizkostenabrechnung ändert sich. Sie muss künftig mehr Informationen enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie. Das hilft den Bewohnern, ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen zu können.
Umsetzung: Minol-Kunden bspw. müssen hier nicht selbst aktiv werden, da der bestehende Dienstleistungsvertrag diese Leistung bereits abdeckt.
4. Datenübertragung über das Smart Meter Gateway ermöglichen
Zukünftig – so sieht es die novellierte HKVO vor – sollen die Messdaten der Zähler und Heizkostenverteiler in den Wohnungen (Submetering) über das Smart Meter Gateway (SMGW) des Gebäudes übertragen werden. Für den Einbau des SMGW ist der Messstellenbetreiber zuständig.
Umsetzung: Sobald die Pflicht in Kraft tritt, sorgt Minol für die rechtssichere Datenübertragung: Die Messgeräte im Funksystem Minol Connect übertragen dann ihre Daten an eine Submetereinheit, die über die CLS-Schnittstelle mit dem SMGW vernetzt ist. Auf Wunsch kann Minol die SMGW-Anbindung bereits heute realisieren.
Von der rechtskonformen Abrechnung zur digitalen Verwaltung
Mit der neuen Heizkostenverordnung werden Fernablesesysteme wie Minol Connect überall zum Standard. Das System bietet der Wohnungswirtschaft jedoch weit mehr als nur eine rechtssichere, HKVO-konforme Abrechnung: Es ist die Basis für ein komplettes digitales Ökosystem rund um die Verwaltung von Immobilien. Ein Beispiel sind die Minol Connect Insights – Module, mit denen sich wichtige Gebäudefunktionen aus der Ferne überwachen lassen. Dazu werden Sensoren und Geräte in das Funksystem integriert, um etwa die Füllstände von Heizöltanks oder Müll- und Sammelbehältern zu monitoren, Leckagen zu erkennen, Heizräume oder Brandschutztüren zu überwachen, Raumtemperatur und Raumluftfeuchtigkeit im Blick zu behalten, Garagentore zu überwachen oder die Parkraumnutzung zu optimieren. Die neue Minol-Plattform B.One Living bietet Zugang zu diesen und weiteren Services.
Weitere Informationen zur HKVO unter www.minol.de/hkvo-neu und zum Minol Connect-Funksystem unter www.minol.de/connect