Messtechnik – welche Regeln gelten für die Fernauslesung?
Spätestens Ende 2026 müssen gemäß Heizkostenverordnung die Verbrauchswerte für Wärme und Wasser im Submetering aus der Ferne erfasst werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Deutschland rüstet um: Alte Messtechnik wird durch neue ersetzt, um die Verbrauchswerte für Wärme und Wasser im Submetering aus der Ferne ablesen zu können. Das fordert die im Dezember 2021 novellierte Heizkostenverordnung (HKVO). Bis Ende 2026 muss der Prozess abgeschlossen sein – aktuell ist also bereits die Hälfte der Zeitspanne vorüber. Laut Branchenverband bved (Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement, ehem. ARGE HeiWako) beträgt die Ausstattungsquote mit fernauslesbarer Messtechnik bundesweit bereits rund 75 Prozent. Minol (www.minol.de) fasst zusammen, welche Hintergründe und Vorteile die Fernablesung hat und wie Wohnungsunternehmen, Vermieter und Verwalter die neuen Vorgaben konkret erfüllen können.
Wo und wie ist die Fernablesung geregelt?
Seit 1. Dezember 2021 ist die Novelle der HKVO in Kraft. Die Ziele: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Für die Messtechnik im Submetering gelten folgende Vorgaben: Neu installierte Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler müssen schon seit 1. Dezember 2021 aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Messtechnik muss bis spätestens Ende 2026 entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Hinzu kommt, dass nur noch Messtechnik eingebaut werden darf, die sicher an das Smart Meter Gateway (SMGW) im intelligenten Messsystem des Gebäudes angebunden werden kann. All diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte.
Welche Vorteile hat die Fernablesung?
Aus der einmal pro Jahr erstellten Heizkostenabrechnung konnten die Bewohner bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Bewohner müssen – zusätzlich zur Jahresabrechnung – monatlich sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformation“ (uVi) erhalten. Auch das ist eine Vorgabe der neuen Heizkostenverordnung. Die Verbrauchswerte müssen also monatlich erfassbar sein, und das ist mit einem vertretbaren Aufwand nur per Fernablesung möglich.
Indem sie auf die Fernablesung umstellen, erhöhen Vermieter und Verwalter zudem den Komfort für ihre Bewohner, weil die Ablesung außerhalb der Wohnungen stattfindet. Die monatlichen Informationen zum Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten motivieren Hausbewohner zu einem bewussteren Umgang mit Energie. Wie die aktuelle Auswertung der Heizkosten 2023 zeigt, sind die durchschnittlichen Heizkosten in Deutschland trotz wärmerer Temperaturen nur aufgrund von Energiepreiserhöhungen um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Wie lassen sich die Vorgaben konkret umsetzen?
Vermieter und Verwalter erfüllen die Vorgaben der Heizkostenverordnung, wenn sie auf ein Funksystem wie Minol Connect umrüsten. Das System besteht aus funkfähigen Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern und IoT-Gateways zur Auslesung und Fernübertragung der Daten. Zudem können Funk-Rauchwarnmelder integriert und dann aus der Ferne inspiziert werden – gemäß der jeweiligen Landesbauordnung.
Minol Connect nutzt LoRaWAN, einen Kommunikationsstandard für das Internet der Dinge (IoT). Das System bietet eine besonders gute Durchdringung von Wänden und Mauern bis in Keller und Versorgungsschächte hinein, so dass typischerweise ein IoT-Gateway in einem Gebäude ausreicht. Vom Gateway aus werden die Verbrauchswerte über das Mobilfunknetz an einen in Deutschland nach höchstem Sicherheitsstandard betriebenen Cloudserver übertragen – mehrfach verschlüsselt. Von dort aus können die Daten für Services wie die Heizkostenabrechnung und die unterjährigen Verbrauchsinformationen einfließen. Die uVi stellt Minol über das so genannte eMonitoring per Webbrowser und als App bereit. Durch die monatlichen Updates können Wohnungsnutzer schneller auf einen hohen Verbrauch reagieren und ihren Energie- und Wasserkonsum optimieren. So sparen sie Kosten und tragen zum Umweltschutz bei.
Wie funktioniert die Anbindung ans Smart Meter Gateway?
Im Zuge des Smart-Meter-Rollouts werden derzeit und in den nächsten Jahren immer mehr Gebäude mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Diese bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodem, dem Smart Meter Gateway (SMGW). Die Heizkostenverordnung sieht nun vor, dass neben dem Metering auf Hausebene auch das Submetering – also die Verbrauchserfassung der Sparten Wärme und Wasser auf Ebene der einzelnen Wohnungen – über dieses Modem funktionieren können muss: Seit 1. Dezember 2022 dürfen im Submetering nur noch „solche fernauslesbaren Messausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart-Meter-Gateway […] angebunden werden können.“
Um neben den Daten der digitalen Stromzähler auch die Daten der Warmwasserzähler, Wärme- und Kältezähler, Heizkostenverteiler sowie optional weiterer Zähler und Sensoren über das SMGW zu übertragen, wird eine so genannte Submetereinrichtung (SME) benötigt. Beim Funksystem Minol Connect übernimmt das IoT-Gateway diese Funktion. Es sammelt alle Daten der funkenden Messausstattungen ein und leitet sie über die CLS-Schnittstelle (Controllable Local System) des Smart Meter Gateways weiter – sicher und rechtskonform. Auf Wunsch lassen sich über diesen Weg auch die Hauszähler für Wärme, Strom und Gas in das System einbinden und dann ebenfalls aus der Ferne ablesen. So besteht die Möglichkeit, ein Gesamtbild über alle Energieverbräuche der Liegenschaft zu erhalten.
Welche weiteren Möglichkeiten bietet ein Funksystem?
Ist ein Funksystem erst installiert, kann es – außer zur Fernablesung der Messtechnik und zur Ferninspektion der Rauchwarnmelder – auch für weitere Zwecke eingesetzt werden. Zum Beispiel können Sensoren an das Netzwerk angeschlossen werden, die verschiedene Services ermöglichen: Füllstände von Heizöltanks monitoren, bei Leckagen in Waschräumen alarmiert werden, Heizräume überwachen, Brandschutztüren überwachen sowie Temperatur und Feuchtigkeit in Gemeinschaftsräumen (z. B. Keller) monitoren. Mit Hilfe der Minol Smart Building Insights – ein Service, der auf dem Funksystem Minol Connect basiert – können Verwalter all das vom Schreibtisch aus im Blick behalten. So wird die Fernablesung zum Einstieg in die digitale Immobilienverwaltung.