Fernablesung wird Standard in Europa
Die Novelle der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sieht die Installation fernablesbarer Zähler und Kostenverteiler sowie unterjährige Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner vor. Die Wohnungswirtschaft kann sich bereits jetzt für die Zukunft rüsten.
In Europa gelten künftig neue Regeln für Energieeffizienz: Die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (European Energy Directive, kurz EED) wurde am 21. Dezember 2018 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 25. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen. Das übergeordnete Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zusätzlich haben sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 % gebunden. Ein wichtiger Faktor für die Energieeffizienz in Gebäuden ist das Verbrauchsverhalten der Bewohner: Sie sollen künftig viel besser nachvollziehen können, wie sich ihr Verhalten auf die Energiekosten auswirkt. Das ermöglicht ihnen, zeitnah zu reagieren und den Verbrauch sowie die Kosten zu senken.
Fernablesung und monatliche Verbrauchsinformationen
Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen. Die Vorgaben im Einzelnen:
Wie sie die Fernablesung technisch umsetzen, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Infrage kommen beispielsweise Walk-by-Systeme, bei denen der Ableser die Verbrauchswerte außerhalb der Wohnungen quasi im Vorbeigehen erfasst, und natürlich die automatische Zählerablesung ganz ohne manuelle Schritte – das sogenannte Automatic Meter Reading (AMR).
Verbraucher erhalten mit der EED klare Rechtsansprüche, häufiger und besser über ihren Energieverbrauch informiert zu werden. Die bisherige, jährliche Heizkostenabrechnung wird durch unterjährige Verbrauchsinformationen ergänzt, auf die Bewohner ganz einfach etwa per App auf dem Smartphone zugreifen können. Das wird viele Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren.
Basis für Digitalisierung
Verbindlich für die deutsche Wohnungswirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel erst dann, wenn die EED in deutsches Recht umgesetzt wird. Doch auch unabhängig von der Gesetzgebung gibt es viele Gründe, schon jetzt auf ein Fernablese-System umzurüsten. Es ist die Basis für die Digitalisierung der Prozesse und Geschäftsmodelle in der Wohnungswirtschaft. Alle Verbrauchsinformationen liegen zum Stichtag vor und fließen vollständig in die Abrechnung ein, Schätzungen sind nicht mehr nötig – das verbessert und beschleunigt die Abrechnung.
In moderne Fernablese-Systeme wie Minol Connect lassen sich zudem außer der Messtechnik für Wärme und Wasser auch viele weitere mit Sensoren ausgestattete Geräte im Gebäude einbinden. Dazu zählen etwa Rauchwarnmelder, Temperatur- und Feuchtesensoren, Gas- und Stromzähler usw.
Je nachdem, welche Komponenten in dieses „Internet der Dinge“ integriert sind, können Wohnungsunternehmen und Verwalter webbasierte Services für sich und ihre Kunden realisieren – ganz im Sinne großer Zukunftstrends wie Smart Energy, Smart Living und Smart City.
Ein bevorstehender Austausch der Zähler oder Heizkostenverteiler ist ein guter Zeitpunkt, um auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten. Das Einverständnis der Hausbewohner ist dafür nicht erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat in einem solchen Fall auf die Duldungspflicht der Mieter gemäß Heizkostenverordnung (§ 4, Abs. 2, Satz 1) hingewiesen (BGH-Urteil vom 28.9.2011 Az. VIII ZR 326/10). Der Einbau funkbasierter Ablesegeräte stelle grundsätzlich eine Wohnwertverbesserung dar, weil die Räume zum Zwecke der Ablesung nicht mehr betreten werden müssen.
Verbindlich für die deutsche Wohnungswirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel erst dann, wenn die EED in deutsches Recht umgesetzt wird.
Zukunftssicher vernetzt
Mit dem smarten Funksystem Minol Connect steht der Wohnungswirtschaft eine zukunftssichere Lösung zur Verfügung, die nicht nur EED-konform ist, sondern auch die Grundlage für eine prozessoptimierte Betriebskostenabrechnung.
Das System vernetzt die Messtechnik für Wärme, Warm- und Kaltwasser sowie die Sensorik im Gebäude und übermittelt die erfassten Daten über ein zentrales Gateway an einen in Deutschland betriebenen Cloud-Server. Es handelt sich um ein sogenanntes Low Power Wide Area Network (LPWAN), ein Netzwerk mit einer hohen Reichweite von bis zu 10 km bei sehr geringem Stromverbrauch. Die Verbrauchswerte werden automatisch übermittelt oder lassen sich aus der Ferne nach Bedarf abrufen. Durch die komplett automatische Fernablesung ist der Ableseturnus frei wählbar – damit ist die technische Voraussetzung für unterjährige Verbrauchsinformationen erfüllt.
Weil es sich um eine Web- und Cloud-basierte Lösung handelt, lässt sich ein laufendes Energiemonitoring einfach realisieren.
Mehr Informationen: www.minol.de/connect