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Die EED als Chance

Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verlangt der Wohnungswirtschaft in Sachen Digitalisierung einiges ab – die nötige digitale Infrastruktur eröffnet den Marktteilnehmern aber auch neue Chancen, sich über das Metering hinaus für die Zukunft zu rüsten.

Der Name ist nicht gerade ein Zungenschmeichler: EU-Energieeffizienz-Richtlinie, kurz EED (Energy Efficiency Directive). Ihr Ziel: den Energieverbrauch der EU-Mitgliedsstaaten bis 2030 um 32,5 % zu senken (im Vergleich zur Prognose von 2007). Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Vermieter ab dem 1. Januar 2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25. Oktober 2020 sollen diese, bei entsprechender Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung gestellt werden. Für die Wohnungswirtschaft bringt die Verordnung auf den ersten Blick also viele Herausforderungen – vor allem bei der technischen Umsetzung.

Klimaschutz ermöglichen

Die EED ist somit Anlass für grundlegende Veränderungen in der Wohnungswirtschaft: Nur eine digitalisierte Gebäudeinfrastruktur bietet die Voraussetzungen, die Anforderungen der Direktive zu erfüllen. Funkbasierte Fernauslesung, gepaart mit einer zentralen Datenplattform, bildet die Grundlage, Mieter wirtschaftlich vertretbar und regelmäßig über ihre Verbräuche zu informieren. Und damit schafft die EED die Grundlage für effizienten Klimaschutz. Wie bedeutend das Thema Klimaschutz ist, hat nicht zuletzt die Wahl zum Europäischen Parlament Ende Mai gezeigt – es war in Deutschland der mit Abstand wichtigste Faktor für die Entscheidung, wem die Wähler ihre Stimme geben.

Aber die Bürger können sich nicht nur im Wahllokal für den Klimaschutz einbringen, sondern auch in ihrem Alltag. Wenn es zum Beispiel darum geht, wie viel Energie sie in ihrer eigenen Wohnung verbrauchen wollen – für Heizung, Licht oder Warmwasser. Durch die kontinuierliche, unmittelbare Verbrauchs­information bekommen sie erstmals die Möglichkeit, direkt das eigene Verbrauchsverhalten zu reflektieren und entsprechend der eigenen Präferenzen zu reagieren. Eine jährliche Abrechnung kann das nicht leisten.

Eigenverantwortliches Verbrauchsverhalten spielt – historisch erwiesen – eine zentrale Rolle beim Energiesparen: Seit Beginn der individuellen Abrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern ist der Energiebedarf in Gebäuden spürbar gesunken. Rund 20  % des Energieverbrauchs von Wohnhäusern wurde seitdem eingespart, ergab die sogenannte Felsmann-Studie, die 2015 vom Europäischen Verein zur verbrauchabhängigen Energiekostenabrechnung veröffentlicht wurde. In Folge der unterjährigen Verbrauchsabrechnung könnten, so laut dena-Studie „Bewusst heizen, Kosten sparen“, weitere 10 % eingespart werden.

Digitalisierte Wirtschaft

Wie wichtig dieser Schritt zur Digitalisierung von Liegenschaften ist – unabhängig von der Richtlinie – zeigt ein Blick in andere Branchen. Alteingesessene Marktteilnehmer mussten sich neuen Wettbewerbern stellen, die in ihre Branche drängen. In den Bereichen Hotellerie und Tourismus beispielsweise das marktbeherrschende Airbnb, in der Mobilität Carsharing-Angebote wie Car2Go oder Taxi-ähnliche Firmen wie Uber. Die Unterhaltungsindustrie wird mittlerweile von digitalen Plattformen wie Amazon Prime, Netflix oder Spotify geprägt.

Angebot neuen Gegebenheiten anpassen

Für die Wohnungswirtschaft geht es demnach – neben der Erfüllung der EED – auch darum, eine selbstgestaltete Digitalisierung zu nutzen, die eigene Position über diversifizierte, neue Angebote zu stärken und damit das Eindringen noch marktfremder Unternehmen zu erschweren. Denn wenn branchenfremde Unternehmen über den „Umweg“ der Mieter ihre Infrastruktur in den Wohnungen erst etabliert haben, kann die Akzeptanz der Mieter für eigene wohnungswirtschaftliche Infrastrukturen sinken.

Für Bestandshalter eröffnen sich mit der EED-Pflicht zu funkbasierten Ablesesystemen also auch neue Chancen, die über die Vorteile des spartenübergreifenden Multi-Meterings hinausgehen. Chancen, die eigenen Prozesse zu verbessern – um Wohnen günstiger und komfortabler zu machen – und Grundlagen für neue Geschäftsmodelle zu schaffen.

Infrastruktur aufbauen

Ein erster wichtiger Infrastrukturbaustein ist bereits gesetzt: Über ein Smart Meter Gateway (SMGW) können punktgenaue, hochfrequent gemessene Verbrauchsdaten auf einer Datenplattform mit anderen Gebäudedaten zusammengeführt werden. Dies ist auch der Schlüssel zu Bündelangeboten im Multi-Metering und damit zu effizienteren Prozessen und zur Vermeidung von Doppelinfrastrukturen in Gebäuden.

Interoperable Gerätetechnik – wie das erste durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte SMGW der Mannheimer PPC – sichert Wohnungsunternehmen dabei Entscheidungsfreiheit für die Zukunft: Für neue Geräte und für Innovationen, wie beispielsweise smarte Anwendungen zur Leckage- oder Schimmelwarnung oder für Mieter-Apps zur Visualisierung von Verbrauchsdaten. Eine Visualisierungs-App kann neben der Bereitstellung der Verbrauchsinformation auch einen direkten Kommunikationskanal zwischen Vermieter und Mieter eröffnen, Terminabsprachen können online erfolgen und Erinnerungen am Vortag gesendet werden – ohne jeden zusätzlichen personellen Aufwand.

Interoperabilität schützt

Digitalisierungsinvestition

Die Marktteilnehmer sind gut beraten, die Chancen der Digitalisierung für die Eta­blierung eigener digitaler Dienstleistungen möglichst schnell zu nutzen. Die disruptive Gewalt, die sich in anderen Branchen, wie Medien, Verkehr oder Tourismus, Bahn gebrochen hat, ist aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des gesamten Wirtschaftslebens und der sich entsprechend veränderten Erwartungshaltung der Menschen enorm.

Wer also die Vorgaben der EED über eine digitale und technologieoffene, interoperable Infrastruktur löst, schafft damit eine Grundlage für wohnungswirtschaftliche Geschäftsmodelle, die über das Metering hinausgehen. Er behält seine Entscheidungsfreiheit für kommende, heute noch unbekannte Lösungen und Innovationen – und leistet damit unmittelbar einen direkten Beitrag zum Klimaschutz.

Funkbasierte Fernauslesung, gepaart mit einer zentralen Datenplattform, bietet die Grundlage, Mieter wirtschaftlich vertretbar und regelmäßig über ihre Verbräuche zu informieren.

Seit Beginn der individuellen Abrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern ist der Energiebedarf in Gebäuden spürbar gesunken.

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