Aufzugsanlagen: Gute Planung lohnt
Schallschutz ist ein komplexes Thema, auch bei neuen und nachträglich installierten Aufzügen. Doch es gibt gute Möglichkeiten, Anlagen vorausschauend zu planen. Davon profitieren Bewohner, Gebäudeverwaltungen und Wohnungswirtschaft gleichermaßen.
Aufzug und Gebäude müssen richtig auf aufeinander abgestimmt werden. Geschieht dies nicht, können in benachbarten Räumen unangenehme Geräusche auftreten. Das trifft Wohnungswirtschaft und Gebäudeverwaltungen. Beide stehen in der Kritik unzufriedener Eigentümer und Nutzer. Beide können aber die Versäumnisse der Planungs- und Rohbauphase nur mit erheblichem Aufwand beseitigen.
Das sagen die Regelwerke
Wie für fast alles in Deutschland gibt es auch für den Schallschutz bei Aufzügen Regelwerke: Das ist hier zunächst die DIN-Norm 8989. Sie legt fest, was alle am Projekt Beteiligten tun müssen, damit die Mindestvorgaben der DIN 4109 für den Schallschutz im Hochbau eingehalten werden können. Demnach darf in Wohnräumen der Schallwert durch Aufzugbetrieb maximal 35 dB(A) erreichen, in schutzbedürftigen Räumen – vor allem Schlafräume – sogar nur 30 dB(A). Das entspricht subjektiv leisem Blätterrauschen.
Schärfere Vorgaben sind möglich, aber nur aufwendig durch teure, sehr massive Schächte, Decken und Böden umsetzbar. Auch müssen die Vorgaben von allen Beteiligten explizit im Vorhinein vertraglich vereinbart werden.
Aufzugnutzer machen Lärm
Die DIN 8989 berücksichtigt technische Aufzugsgeräusche, nicht aber Gespräche der Fahrgäste, Schläge oder Tritte gegen die Kabinenwand. Diese Geräusche sind, soweit sie über Zimmerlautstärke hinausgehen, in anliegenden schutzbedürftigen Räumen oft vernehmbar.
Dabei dienen Kabine und Schacht als Resonanzkörper für den Schall, der sich nicht über die Wände, sondern über die Aufzug- und Wohnungstüren ausbreitet. Das ist ein Grund mehr, schutzbedürftige Räume nicht direkt am Aufzugschacht zu platzieren – eine Empfehlung, die bis heute im Neubau nicht immer eingehalten wird.
Vorbeugen bei Aufzugnachrüstung
Der hohe Aufwand für Schallschutz lässt erahnen, warum der Geltungsbereich der DIN 8989 begrenzt wurde. So bleiben Aufzüge unberücksichtigt, die im Rahmen eines Komplettaustausches in vorhandene Schächte eingebaut werden – diese wurden im Allgemeinen nicht nach heutigen Vorgaben errichtet und bieten nur bedingt Schutz gegen Aufzugsgeräusche.
Ebenfalls berücksichtigt die DIN-Norm keine Anlagen, die in Stahlgerüsten fahren, die gerne nachträglich ins Treppenauge des Gebäudes eingesetzt werden. Diese Kon-struktionen sind üblicherweise mit Glasplatten, Metallgittern und/oder Paneelen verkleidet. Ihnen fehlt daher die Masse, um den Luftschall zu dämpfen.
Doch obwohl der Mindestschallschutz nach DIN 8989 hier nicht greift, können die Anlagen leise fahren: indem man den Stahlschacht konsequent vom Gebäude entkoppelt und alle Kräfte ins Gebäudefundament ableitet. Die DIN 8989 kann dabei gute Dienste leisten: als eines von mehreren Hilfsmitteln, um die Schallemissionen zu prognostizieren, die nach der Nachrüstung oder dem Austausch eines Aufzugs auftreten.
Know-how von Experten nutzen
So kann ein Sachverständiger die Differenz zwischen vorgegebener und tatsächlicher Masse der Schachtwand feststellen. Das erlaubt Rückschlüsse auf die zu erwartende Schallbelastung in den umliegenden schutzbedürftigen Räumen, die durch Messungen vor Ort weiter präzisiert werden. Zum Einsatz kommt etwa ein Kleinhammerwerk, mit dem sich der Schallübertrag in Nachbarräume exakt ermitteln lässt.
Aus all dem können die Beteiligten in Abstimmung mit dem Aufzughersteller sinnvolle Maßnahmen zur Schallreduzierung ableiten: zum Beispiel durch eine Entkopplung des Antriebs, durch massereiche Führungsschienen, vor allem aber durch Wahl spezieller Aufzugtypen, die Kräfte ins Gebäudefundament abführen. Dabei werden die Vorgaben der Norm sicher nicht erreicht, doch sind Verbesserungen möglich. Sie laufen unserer Erfahrung nach auf eine Reduktion von maximal 3 dB(A) hinaus. Das entspricht einer Halbierung der Schallintensität, die aber nicht mit der subjektiv wahrnehmbaren Lautstärke zu verwechseln ist.
Auch das Gebäude schwingt
Noch wenig Beachtung finden die Eigenschwingungen von Gebäuden. So können Wärmepumpen und Kompressoren die Schachtwand auch dann zum Schwingen bringen, wenn der Aufzug gar nicht fährt. Sobald sich dann die Anlage bewegt, werden die Schallgrenzwerte überschritten – umso mehr, wenn externe Lärmquellen wie Lkw oder Trambahnen dazukommen, wie der Akustikexperte Ulrich Nees feststellte. Wer daher beim Körperschall kein Risiko eingehen will, sollte rechtzeitig einen Schallexperten oder Bauphysiker hinzuziehen.