Studie deckt Qualitätsmängel auf

Barrierefreiheit scheitert häufig an Barrieren

Bei der barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes gibt es oft Qualitätsmängel. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Bauforschung. Den Mängeln liegen häufig schwammige Leistungsbeschreibungen wie „senioren-“ oder „behindertengerecht“ zu­­grun­­de. Diese Formulierungen garantieren nicht die Beseitigung aller Hürden im Gebäudebestand. Sicherheit bietet hingegen die DIN 18040: Die Norm definiert klar, was den Begriff „Barrierefreies Bauen“ ausmacht. Deshalb nehmen immer mehr Bundesländer die Anforderungen in ihre Bauordnungen auf. Aufzüge spielen dabei eine zentrale Rolle.

„Nur mit Hilfe eines Aufzuges kann eine Immobilie auf allen Etagen zugänglich gemacht werden“, sagt Paolo Compagna, Geschäftsführer des Aufzugsherstellers Schindler. Doch erst die DIN ge­­währleiste durch ihre genauen Vorgaben, dass dieses Transportmittel – und mit ihm das gesamte Gebäude – barrierefrei gestaltet sei.

Besonders die Kabinenmaße sind mit mindestens 1,10 m in der Breite und 1,40 m in der Tiefe bei einer Tragfähigkeit von 630 kg genau geregelt. Damit auch Rollstuhlfahrer den Aufzug uneingeschränkt verwenden können, darf die Türbreite zudem nicht weniger als 90 cm betragen.

Neuanlagen lassen sich heutzutage für einen barrierefreien Einsatz konfigurieren. Doch auch bestehende Aufzüge können in den meisten Fällen umgerüstet werden: „Kleinere Elemente wie Klappsitze und horizontale Bedienfelder sind schnell installiert“, erläutert Compagna. Darüber hinaus ist mangelnde Haltegenauigkeit eines der häufigsten Probleme älterer Anlagen. Hierdurch können gefährliche Stolperstufen entstehen.

Zudem werden oft noch handbetätigte Drehtüren verwendet, die für beeinträchtigte Personen schwierig zu öffnen sind. Nachrüstbare, elektronisch gesteuerte Schiebetüren hingegen öffnen automatisch und sind mit Lichtgittern ausgerüstet, die verhindern, dass sich Personen einklemmen.

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