Altersgerechter Umbau mit Geld aus dem Wohn-Riester
Das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz macht es möglich: Häuser und Wohnungen lassen sich jetzt mit Riester-Guthaben alters- und behindertengerecht umbauen. Lesen Sie den Fachbeitrag zum Gesetzestext, der bereits im Amtlichen Teil der Dezember-Ausgabe 2013 des BundesBauBlatts gedruckt wurde.
Die deutsche Gesellschaft steht vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Hierauf musste der Gesetzgeber reagieren. Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung auch für künftige Generationen das wichtigste Element zur Sicherung des in der Erwerbsphase aufgebauten Lebensstandards bleiben. Allerdings ist auch eine ergänzende eigenverantwortliche Altersvorsorge wichtig. Hierfür bieten sich für den Einzelnen zahlreiche Möglichkeiten an: von der eigengenutzten Wohnimmobilie über eine betriebliche Altersversorgung bis zur privaten Altersvorsorge.
Damit kann ein Versorgungsniveau sichergestellt werden, das den Versicherten einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Damit Bürgerinnen und Bürger zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge angeregt werden, fördert der Staat die betriebliche und die private Altersvorsorge. Aus einer breiten Palette geförderter Produkte kann jeder das Produkt wählen, das seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Es unterliegt seiner Entscheidung, ob er eine private oder betriebliche Altersvorsorge aufbaut oder ob er mit der selbst genutzten Wohnimmobilie vorsorgen möchte. Wichtig ist die ergänzende Altersvorsorge an sich. Und je früher man mit der Altersvorsorge anfängt, desto besser ist es.
Attraktive Förderung
Eine wichtige Form der Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Diese Form der Altersvorsorge wird vom Staat erheblich gefördert. Kernelement ist die Zulagenförderung. Die Grundzulage beträgt 154 € im Jahr. Wer für seine Kinder Kindergeld erhält, bekommt noch einmal 185 € pro Kind dazu. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder beträgt die Zulage sogar 300 € pro Jahr. Wer unter 25 Jahren mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, kann einmalig einen Bonus von 200 € bekommen.
Dies ist eine sehr attraktive Förderung. Daneben können die geleisteten Beiträge und Zulagen auch im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. In diesem Fall wird vom Finanzamt geprüft, ob die Zulage oder die steuerlichen Wirkungen aus dem Sonderausgabenabzug größer sind. Es wird dann das gewährt, was für den Anleger günstiger ist.
Die Förderung steht grundsätzlich jeder Person zu, die wirtschaftlich von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Renten- bzw. Versorgungsreform 2001 betroffen ist und die einem der betroffenen Alterssicherungssysteme weiterhin „aktiv“ angehört. Sie soll helfen, die leistungsrechtlichen Einschnitte auszugleichen. Hier stehen dem Förderberechtigten verschiedene Anlageformen zur Auswahl. Er kann einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag in Form eines Sparvertrages (z. B. Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplan, Bausparvertrag) abschließen oder die Förderung für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum im Alter nutzen.
Mit Riester in die eigenen vier Wände investieren
Die letztgenannte Förderalternative, die Eigenheimrente, wird auch als Wohn-Riester bezeichnet. Sie bietet die Möglichkeit, die eigenen vier Wände mit einem privaten Riester-Vertrag (z. B. einem zertifizierten Bausparvertrag) zu finanzieren. Dies ist auch eine wichtige Option, die der Gesetzgeber zum Aufbau einer geförderten Altersvorsorge bietet. Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurden die bestehenden Regelungen vereinfacht und erweitert. Seit dem 1. Januar 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu werden u. a. die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgevermögen dann jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig.
Neue Herausforderungen durch den demografischen Wandel
Der demografische Wandel ist neben dem Klimawandel eine der wichtigsten Herausforderungen der Wohnungs- und Städtebaupolitik. Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung nimmt stetig zu. Er wird bei ab 65-Jährigen bis 2038 auf rd. 23,8 Mio. ansteigen (2008 rd. 16,7 Mio.). Noch deutlicher zeigt sich die Alterung der Bevölkerung bei der Zunahme der Hochbetagten ab 80 Jahren. Ihre Zahl wird in 2050 bei über 10 Mio. (2008 rd. 4 Mio.) liegen. Jede(r) Siebte ist dann älter als 80 Jahre. Damit ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnumgebung leben können, ist eine Verbesserung des Angebots an altersgerechten Wohnungen erforderlich. Dies betrifft besonders eigengenutzte Wohnungen bzw. Wohnimmobilien, in denen mehr als die Hälfte der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren lebt.
An dieser Stelle setzen die mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vorgenommenen Erweiterungen des Wohn-Riesters an. So besteht die Möglichkeit, die Riester-Förderung für die Finanzierung eines altersgerechten Umbaus der eigenen Wohnung zu nutzen. Hierdurch kann der Anleger seine eigengenutzte Wohnimmobilie „für’s Alter fit machen“. Welche neuen Möglichkeiten sich hierdurch ergeben, zeigt ein Blick auf die Einzelheiten.
Die begünstigten Umbaukosten müssen für die Realisierung von barrierereduzierenden Maßnahmen eingesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn die Mittel – soweit dies baustrukturell möglich ist – mindestens zu 50 % für Maßnahmen verwendet werden, die den Vorgaben der DIN 18040 Teil 2, Ausgabe September 2011, entsprechen. Dieser Teil der DIN-Norm stellt die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen von Wohnungen dar. Der verbleibende Teil der Mittel ist für die Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung zu verwenden. Die Festlegung der technischen Mindestanforderungen für die Reduzierung von Barrieren in oder an der Wohnung wurden durch das im Amtlichen Teil der Dezember-Ausgabe 2013 des BundesBauBlatts veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Die Bestimmung dieser technischen Mindestanforderungen orientiert sich im Wesentlichen an den Kriterien für die Inanspruchnahme des bewährten Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Förderbank. Dies ermöglicht eine einheitliche Handhabung in diesem für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Bereich.
Ist ein barrierefreier Umbau nach der DIN 18040-2 baustrukturell nicht möglich, weil es sich z. B. um einen denkmalgeschützten Altbau handelt, dann ist es ausreichend, wenn die geförderten Mittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung eingesetzt werden. D. h., wenn die Maßnahmen umgesetzt werden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Verschiedene Möglichkeiten der Förderung
Die Riester-Förderung eröffnet verschiedene Möglichkeiten, wie der Staat bei der Finanzierung dieser Maßnahmen helfen kann.
– Bereits gebildetes gefördertes Altersvorsorgevermögen kann für die begünstigten Maßnahmen förderunschädlich entnommen werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Erfolgt der Umbau innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung der selbst genutzten Wohnung, dann muss das für den Umbau entnommene Kapital mindestens 6000 € betragen. Werden die begünstigten Maßnahmen nach diesem Zeitraum durchgeführt, muss das entnommene Kapital mindestens 20.000 € betragen.
– Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Anleger für den Umbau ein „Riester-Darlehen“ aufnimmt, um damit die begünstigten Maßnahmen zu finanzieren. Hierbei sind die gleichen Untergrenzen zu beachten wie für die Kapitalentnahme (6000 € / 20.000 €).
Voraussetzung für die Nutzung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags oder eines „Riester-Darlehens“ für den barrierereduzierenden Umbau ist jedoch, dass sich der Zulageberechtigte die zweckgerechte Verwendung durch einen Sachverständigen bestätigen lässt. Hierfür kommen neben den Bauvorlageberechtigten (z. B. Architekten) auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (z. B. Handwerker) in Frage.
Allerdings kann der Zulageberechtigte für die riester-geförderten Umbaukosten keine weitere direkte Förderung in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass für diese Umbaukosten keine Förderung nach dem KfW-Zuschussprogramm erfolgen kann oder für die Aufwendungen keine Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz für haushaltsnahe Dienstleistungen beansprucht werden darf. Unproblematisch ist allerdings, wenn der Anleger für darüber hinaus gehende Umbaukosten noch ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen nutzt.
Zusätzliche Investitionsanreize
Durch diese vom Gesetzgeber vorgenommene Ausweitung des Wohn-Riesters werden zusätzliche Investitionsanreize für Anpassungen in Bestandswohnungen gesetzt. Älteren Eigentümern wird ermöglicht, ihre Immobilie möglichst ein Leben lang selbst zu nutzen.
Allerdings ist die Bundesregierung im Hinblick auf dieses wichtige Thema nicht nur im Bereich der Riester-Förderung tätig geworden. Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ hat die Bundesregierung bereits Investitionsanreize für die Anpassung des Wohnungsbestandes gesetzt. Für die Jahre 2009 bis 2011 hat sie jeweils bis zu 100 Mio. € für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereitgestellt. Hiermit wurde der Barriereabbau z. B. in Bädern, durch Änderung des Wohnungszuschnitts, Beseitigung von Schwellen, Türverbreiterungen gefördert (Abb. 1 und 2). Das Programm stand Eigentümern, Vermietern und Mietern bis Ende 2011 zur Verfügung.
Mit dem Programm wurden bis Ende 2011 rd. 82.500 WE altersgerecht saniert. Zugleich wurden mit den auf der DIN 18040-2 basierenden technischen Mindestanforderungen erstmals praktikable Standards für den Barriereabbau in Bestandswohnungen in Deutschland entwickelt. Denn vollständige Barrierefreiheit ist im Bestand aus baustrukturellen Gründen oft nicht möglich. Die Mindeststandards des KfW Programms haben sich in der Praxis gut bewährt und etabliert.
Das im Rahmen des Konjunkturpakets I aufgelegte Programm „Altersgerecht Umbauen“ war bis Ende 2011 befristet. Daher hat die KfW in der Darlehensvariante ab 2012 ein Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt. Bis 30.9.2013 konnten so weitere rd. 32.700 Wohneinheiten gefördert werden. Die Zuschüsse, die besonders älteren selbst nutzenden Eigentümern zugutekamen, sind leider entfallen.
Seit dem 1. Januar 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden
Die Umbaukosten müssen für die Realisierung von barrierereduzierenden Maßnahmen eingesetzt werden