Drei- bis viermal am Tag lüften – das ist für einen Mieter zumutbar, wenn dadurch Schimmelbefall vermieden werden kann. Dies entschied eine Richterin des Frankfurter Landgerichts in ihrem Urteil. Im konkreten Fall hatte ein Mieter die Miete wegen Schimmelbefalls gemindert. Ein Sachverständiger stellte jedoch fest, dass der Mieter den Schimmel durch zu wenig Lüften selbst verursacht habe. Daher muss er nicht nur die einbehaltenen Mietzahlungen samt Verfahrenskosten zahlen, sondern er ist auch verpflichtet, künftig drei- bis viermal am Tag eine Stoßlüftung vorzunehmen. Dies sei, laut Richterin, auch für Berufstätige zumutbar. Der Klimagriff zeigt dem Mieter optisch und akustisch an, wann und wie lange er lüften muss, um künftig Schimmelbefall zu vermeiden. Auf diese Weise verbessert sich nicht nur sein Raumklima, er spart auch noch Energie. Sollte es weiterhin Probleme geben, ließe sich anhand des Lüftungsprotokolls im Klimagriff eindeutig klären, wo die Ursache liegt. Die Klima- und Lüftungsdaten werden bis zu zwei Jahre gespeichert und können kostenlos mit der im Lieferumfang enthaltenen Software abgerufen werden. Das gibt Sicherheit für alle Baubeteiligten
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