Eigentümerstand­­ort­gemeinschaften

Eigentümerstandortgemeinschaften (ESG) sind Zusammenschlüsse von Eigentümern benachbar­ter Immobilien mit dem Ziel, durch gemeinsame Aktivitäten oder Maßnahmen die Verwer­tungs­chancen ihrer Objekte zu verbessern. Der Ausbreitung der Idee von HID's in Deutschland kommt zugute, dass die Stadtentwicklung hauptsächlich von kooperativen Prozessen geprägt ist.

ESG sind als eher „formell“, auf einer öffentlich-rechtlichen Grundlage organisierte, und eher „informell“, als Vereine, BGB-Gesellschaften und anderen Rechtsformen organisierte Initiativen vorstellbar. Die formellen ESG beruhen auf § 171f des Baugesetzbuchs („Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht“). Die Länder können Regelungen für die Festlegung von Gebieten treffen, „in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von...

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