Energieausweise für die Praxis
Ab 1. Juli 2008 sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Interessenten einen Energieausweis vorzulegen, der nach dem errechneten Energiebedarf oder nach dem tatsächlichen Energieverbrauch erstellt wird. Damit erhält der Endverbraucher mehr Transparenz und Sicherheit, um seine Entscheidungen treffen zu können.
Das Buch bietet einen vollständigen Überblick über alle technischen und rechtlichen Grundlagen für den Bedarfs- und Verbrauchsausweis, sowohl für Wohngebäude (Neubau und Bestand) als auch für Nichtwohngebäude.
Energieausweise für die...