Verkauf oder Vermietung von Immobilien

Seit Mai gilt Übergabepflicht für Energieausweis

Der Energieausweis gewinnt mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)  deutlich an Bedeutung. Seit dem 1. Mai muss er unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung zumindest in Kopie an Käufer oder Mieter übergeben werden. Außerdem müssen bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses bereits in den meisten Immobilienanzeigen Inhalte aus dem Energieausweis veröffentlicht werden. Das Dokument enthält dazu zahlreiche Informationen zum Energiebedarf bzw. -verbrauch von Gebäuden. Diese Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot (Bandtacho) dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet.

Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala hier von A+ (niedriger Energiebedarf bzw. Energieverbrauch) bis H (hoher Energiebedarf bzw. Energieverbrauch). Die energetische Qualität des Gebäudes soll so noch transparenter und vor allem verständlicher dargestellt werden. Zudem wird der bereits in bisherigen Energieausweisen vorhandene Bandtacho deutlich verändert und dem Gebäudeenergieeffizienzniveau der neuen EnEV angepasst.

Neu ist auch die Angabe des Primärenergieverbrauchs bei verbrauchsorientierten Energieausweisen. Dieser Wert berücksichtigt den Energieverbrauch eines Gebäudes sowie die Energiemenge für die vorgelagerten Prozesse für Erschließung und Transport des Energieträgers. Die neuen Energieausweise müssen außerdem eine individuelle Registriernummer aufweisen. Diese wird vom Aussteller des Ausweises unter Angabe der Ausweisart, des Gebäudetyps, des Bundeslandes, der Postleitzahl der Liegenschaft, der Daten des Ausstellers sowie wenn nötig der Nennleistung inspizierter Klimaanlagen beim Deutschen Institut für Bautechnik beantragt und kann für Überprüfungen des Ausweises herangezogen werden.

Die verbrauchsorientierten Energieausweise bieten in der Regel die Stellen an, die bereits die bisherigen Ausweise ausgestellt haben. Dazu gehört auch der Energiemanager Techem.  Unter www.techem.de können die Ausweise spätestens ab dem 10. Juni bestellt werden.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2016 Steckbrief für Wohngebäude

Energieausweis: Mehr als ein notwendiges Übel

Bei der Erstellung von Energieausweisen dürfen Eigentümer und Vermieter den Aufwand einer zuverlässigen Datenerhebung nicht scheuen. Denn eine gute und vollständige Dokumentation der Immobilie...

mehr
Ausgabe 05/2018 Energieausweis

Aus Alt mach Neu

Der Energieausweis für Gebäude feiert sein zehnjähriges Jubiläum. Das Dokument soll einen Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefern und so für mehr Transparenz und...

mehr
Ausgabe 09/2017 EnEV 2014

Energieausweis reloaded

Durch die EnEV 2007 wurde der Energieausweis verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, besteht für viele Eigentümer jetzt Handlungsbedarf, teilt BRUNATA-METRONA mit. Zu...

mehr

Monatliche Verbrauchsinformation: Techem bewertet Start neuer gesetzlicher Anforderungen als gelungen

Seit Anfang Januar ist die monatliche Verbrauchsinformation in Deutschland verpflichtend. Als Teil der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) fordert sie Transparenz über den eigenen...

mehr

Techem-Studie: Mieter und Vermieter wollen hohem Energieverbrauch entgegenwirken

Rund ein Drittel der Mieter (31 Prozent) sowie 45 Prozent der Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit der jährlichen Heizkostenabrechnung gemacht - das ist das Ergebnis einer aktuellen...

mehr