Energieausweis: Mehr als ein notwendiges Übel
Bei der Erstellung von Energieausweisen dürfen Eigentümer und Vermieter den Aufwand einer zuverlässigen Datenerhebung nicht scheuen. Denn eine gute und vollständige Dokumentation der Immobilie hilft nicht nur bei der Erstellung eines Energieausweises. Sie ist auch im Tagesgeschäft des Facility Managements ein Instrument, um das Gebäude in einem guten Zustand zu halten und die optimale Performance zu erreichen – für Nutzer, Eigentümer oder Vermieter.
Bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen muss ein Energieausweis ausgestellt und vorgelegt werden. Oft ist jedoch im Vorfeld nicht klar, welche Art des Energieausweises erstellt werden kann und welche Datengrundlage zur Erstellung eines Energieausweises erforderlich ist. Häufig wählen Eigentümer und Facility Management den vordergründig kostengünstigeren Ausweis: den Verbrauchsausweis – das kann langfristig betrachtet ein Fehler sein.
Es gibt Energieausweise auf Grundlage des Energieverbrauchs und Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs. Beide Varianten sind bei den meisten Gebäuden rechtskonform und genügen den gesetzlichen Anforderungen.
Der Energieverbrauchsausweis weist bei Wohngebäuden lediglich den gemessenen, also tatsächlichen Energieverbrauch für Beheizung und Warmwassererzeugung, bei Nichtwohngebäuden den gemessenen Verbrauch für Beheizung, Beleuchtung, Warmwasser-Erzeugung, Kühlung und Lüftung der letzten zusammenhängenden 36 Monate aus. Diese Daten sind in der Regel einfach zu beschaffen.
Der Nachteil: Es wird lediglich das Nutzerverhalten dargestellt, das, abhängig von der Gebäudenutzung, sehr unterschiedlich sein kann. Es vernachlässigt die eigentliche energetische Qualität des Gebäudes völlig und lässt keine Rückschlüsse zu, wo Einsparpotenzial besteht.
Der Energiebedarfsausweis, egal ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude, bilanziert den theoretischen Energiebedarf, den das Gebäude für die energetische Konditionierung benötigt. Mit Konditionierung ist neben der Beheizung auch die Beleuchtung, eine erforderliche Kühlung oder Belüftung gemeint. Ebenso auch der Energiebedarf für die Warmwasser-Bereitung. Das Problem hierbei: Der theoretische Bedarf weicht meist vom (später) gemessenen Verbrauch teilweise erheblich ab.
Leider ist es Usus, dass Gebäude schlecht bis gar nicht dokumentiert sind. Pläne existieren nicht und wenn doch, stimmen diese meist nicht mehr mit der zwischenzeitlich mehrfach um- und angebauten Gebäude überein. Das alles erzeugt Mehraufwand und wird bei der Ausweiserstellung im Preis natürlich berücksichtigt. In der Regel muss die Gebäudesubstanz und die Gebäudetechnik vor Ort erhoben werden.
Gerade an diesem Punkt ist es im gewerblichen Bereich ratsam, bei der Wahl des Dienstleisters und dem Einholen von Angeboten genau darauf zu achten, wie und welche Daten erhoben werden. Eigentliches Ziel des Energieausweises ist, für Transparenz auf dem Immobiliensektor zu sorgen. Doch kann man bei entsprechender Abwägung der Wirtschaftlichkeit damit dem FM auch ein nützliches Instrument zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen unter http://www.dekra-energiemanagement.de/informationsmaterial.html