Energieausweis reloaded
Durch die EnEV 2007 wurde der Energieausweis verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, besteht für viele Eigentümer jetzt Handlungsbedarf, teilt BRUNATA-METRONA mit. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der aktuelle Energieausweis erhebliche Veränderungen gegenüber dem Dokument von vor zehn aufweist.
Auffälligste Neuerung ist die veränderte Farbskala. Lag das obere Ende der Skala auf den alten Energieausweisen noch bei über 400 kWh/(m²•a), so endet die aktuelle Skala bereits bei 250 kWh/(m²•a). Neu ist auch die Einteilung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich, wie es der Verbraucher bereits von Elektrogeräten kennt.
Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise zudem beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichprobenartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise möglich.
Den Energieausweis gibt es als Energieverbrauchs- und als Energiebedarfsausweis. Für die meisten Gebäude besteht Wahlfreiheit. Der Energieverbrauchsausweis berücksichtigt die Energieverbrauchswerte der letzten 36 Monate. Daher bietet es sich an, den Energieverbrauchsausweis durch den Abrechnungsdienstleister erstellen zu lassen, da diesem in der Regel die Verbrauchsdaten ohnehin bereits vorliegen. Für den Energiebedarfsausweis nimmt der Ersteller Gebäude- und anlagetechnische Daten auf und errechnet daraus den jährlichen Energiebedarf.