Europarechtsanpassungsgesetz
Seit dem 1. Mai 2011 sind die Bestimmungen des seit dem letzten Sommer intensiv diskutierten EAG – EE in Kraft getreten. Das Gesetz ändert zum Teil zur Erfüllung europarechtlicher Vorgaben die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) und anderer damit im Zusammenhang stehender Gesetze. Für die öffentliche Hand wird jetzt bindend eine Vorbildfunktion vorgeschrieben. Konkret bedeutet dies, dass bei einer grundlegenden Renovierung eines im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Gebäudes mindestens 15 % des Wärme- und Kältebedarfes...