Gefährdungsanalyse erfordert
unabhängiges Expertenwissen
Der Eigentümer und die Betreiber der Trinkwasseranlage sind beim Thema Hygiene in der Pflicht. Bei einer Keimbelastung (beispielsweise Legionellen) muss eine Gefährdungsanalyse erfolgen, um die Ursache ermitteln und gezielt Maßnahmen einleiten zu können. Mit dem Entwurf der VDI-Richtlinie 6023 Blatt 2 liegen klare Regeln hinsichtlich der Durchführung einer Gefährdungsanalyse vor. Grundvoraussetzung hierfür ist, einen erfahren und unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, der selbst keine Liefer- oder Leistungsinteressen hat. Deshalb: Vorsicht vor Billiganbietern.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser muss der Betreiber zeitnah Maßnahmen ergreifen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuräumen. Er ist verpflichtet, die aus dem Betrieb der Trinkwasserinstallation entstehenden Gefährdungen zu analysieren (Gefährdungsanalyse) und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen (Instandhaltungsplan).
Die Gründe für erhöhte Legionellenbefunde sind vielschichtig und liegen häufig in einem Zusammenspiel zwischen falschem Anlagenbetrieb, veralteter oder mangelhafter Anlagentechnik sowie unzureichender Wartung. Die vermeintlich schnelle thermische oder chemische Sanierung bringt keinen dauerhaften Erfolg und kann neben Kosten auch Schäden an der Anlage verursachen.
Vermieter und Verwalter gehen besser auf Nummer sicher, wenn sie eine technische Beurteilung aller Komponenten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, der technischen Regeln sowie der VDI 6023 durchführen lassen. Bei der Begutachtung der Anlage werden kritische Punkte erkannt und Verbesserungen in der Betriebsführung oder notwendige Modernisierungen vorgeschlagen.