Gemeinsinn
in Zeiten von Corona

„Moment mal!“: Die Bundes­arbeits­­gemeinschaft Immo­bilien­wirtschaft Deutschland (BID) bezieht Stellung.

Der Kampf gegen die Ausbreitung und die gesundheitlichen Folgen des Coronavirus bedeutet eine ernsthafte und noch nie dagewesene Herausforderung. Dies gilt sowohl für unser Gesundheitssystem als auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Corona und die Folgewirkungen dieser Krise beschäftigen momentan jeden Einzelnen von uns. Viele Menschen haben Sorgen, ob sie infolge des teilweise schlagartigen Wegfalls ihres Einkommens morgen noch ihre Wohnung behalten werden oder ob Vermieter durch solche Zahlungsausfälle – insbesondere bei gewerblich genutzten Immobilien – selbst in Schwierigkeiten kommen.

Angesichts der aktuellen Situation passen viele gesetzliche Regelungen nicht mehr. Dies gilt für alle Rechtsbereiche und damit auch für das Mietrecht. Im Rahmen des wirtschaftlich Leistbarem wird die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Deutschland wertschätzend, individuell und unterstützend mit der aktuellen Situation umgehen. Dies gilt gerade auch für die Fälle, in denen Mieterinnen und Mieter aufgrund der Pandemie Einkommenseinbußen erleiden und nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen.

Was wir in diesen Zeiten unbedingt brauchen, ist gegenseitige Unterstützung, Hilfe dort, wo es irgend geht und möglichst rasche und einfache Lösungen für die Menschen.

Daher hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienverbände dazu aufgerufen, in dieser schwierigen Situation besonders achtsam zu sein. Wir raten insbesondere besorgten Mieterinnen und Mietern, ihren Vermietern so früh wie möglich bei aufziehenden starken bis völligen Einkommensverlusten anzusprechen. Dies kann insbesondere bei Selbständigkeit, zeitlich befristeter Beschäftigung oder Künstlern der Fall sein.

Der Vermieter kann so je nach eigener Lage bereits frühzeitig nach Lösungen suchen.  In vielen solcher Fälle wurden auch in der Vergangenheit individuelle Lösungen gefunden. Es darf nicht passieren, dass sich die Menschen in einer solchen Situation auch noch Gedanken um den Verbleib in ihrem Heim machen müssen.

Und eines ist sicher: Drohende Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise werden Vermieter und Mieter gleichermaßen treffen. Mietern droht die Zahlungsverzugskündigung, aber auch Vermieter können wegen finanzieller Einbußen in Schieflage geraten. Aus diesem Grund haben wir der Bundesregierung die umgehende Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ vorgeschlagen, um den Fortbestand der Mietverhältnisse zu sichern.

Der von uns angeregte Sonderfonds sollte dann denjenigen Mieterinnen und Mietern helfen, die bei einer längerfristig anhaltenden Situation unverschuldet ihre Miete nicht mehr zahlen können. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Doch in dieses Maßnahmenpaket gehören auch die Mieterinnen und Mieter.

Ein solcher Solidarfonds ist dringend notwendig, damit niemand seine Wohnung wegen Zahlungsproblemen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, verliert. Dies sind keine Zeiten der Auseinandersetzung, dies sind Zeiten der gemeinsamen Verantwortung.

Es kommt in diesen schwierigen Zeiten mehr denn je auf Gemeinsinn an bei Vertragspartnern, die zumeist ein schon sehr langjähriges, harmonisches Mietverhältnis verbindet. Das bedeutet Wertschätzung und überbrückende Unterstützung für Vertragspartner, wo es irgend geht.

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