„Karlsruhe, übernehmen Sie!“
Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel spricht Klartext. Diesmal geht es um den Berliner Mietendeckel.
„Hinterher ist man immer schlauer!“ So kontert man für gewöhnlich ein als besserwisserisch empfundenes „Ich habs ja gleich gesagt“. Bei der Einführung des Mietendeckels kann sich die Berliner Landesregierung jedoch nicht auf diese Replik berufen: Die drastischen Folgen und die Rechtsunsicherheit, in die das planwirtschaftliche Instrument hunderttausende Mieter, Vermieter und Unternehmer in Berlin gestürzt hat, waren von vornherein absehbar. Mit dem Gesetz hat der Senat die Hauptstadt sehenden Auges zum Versuchslabor für Phantastereien einer staatlichen Preiskontrolle gemacht.
Jüngste Urteile haben gezeigt: Bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Normenkontrollklage wird diese Rechtsunsicherheit bestehen bleiben. Der Mietendeckel wird zum Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter. So hat das Bundesverfassungsgericht am 12. März einen Eilantrag von Klägern abgelehnt. Diese wollten erreichen, dass sie vorerst nicht bestraft werden können, wenn sie Mieter nicht umfassend informieren oder die gesetzlich festgelegte Höchstmiete überschreiten.
Klar ist aber: Damit trifft das Bundesverfassungsgericht keine Aussage darüber, ob der Deckel verfassungsgemäß ist oder nicht! Auch die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel besitzt, ist nach wie vor offen.
Dieser Frage widmete sich das Berliner Landgericht, das am selben Tag ebenfalls eine Entscheidung zum Mietendeckel fällte: Dem Gericht zufolge fehlt dem Senat der Stadt die Gesetzgebungskompetenz. Auch der BFW ist davon überzeugt, dass das Land Berlin mit dem Gesetz offenen Verfassungsbruch begeht. Hier stellt der Berliner Senat Ideologie über das existierende Rechtssystem!
Dabei rüttelt der Senat mit dem Mietendeckel nicht nur an der Bund-Länder-Kompetenz, sondern am Wohl - und den Arbeitsplätzen! - der gesamten Berliner Wirtschaft. Die Folgen: Aufgrund der unabsehbaren Folgen des Mietendeckels haben die mittelständischen Mitgliedsunternehmen des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg, die 50 Prozent des Neubaus in Berlin stemmen, bereits geplante Neubauvorhaben in einem Umfang von mehr als 9.000 Wohnungen zurückgestellt. Zusätzlich wurden auch Investitionen und Modernisierungen auf Eis gelegt.
Wenn aber unsere Unternehmen nicht mehr investieren und bauen können – wer soll dann die erforderlichen neuen Wohnungen für die Berliner bauen? Eine Antwort darauf hat auch der Senat nicht. Vernünftige Argumente dringen bei den verantwortlichen Akteuren nicht mehr durch. Es ist Zeit, dass diesem planwirtschaftlichen Irrsinn mit dem Normenkontrollverfahren durch das Bundesverfassungsgericht ein Ende gesetzt wird. Karlsruhe, übernehmen Sie!