Alle Jahre wieder: Einnahmen knacken Rekordmarke
Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel spricht Klartext.
Es sind Zahlen, die das Bundesfinanzministerium nicht an die große Glocke hängt – und die Länder noch weniger: Die jährlichen Einnahme-Rekorde durch die Grunderwerbsteuer. Diese haben 2019 zum zehnten Mal in Folge eine neue Rekordmarke geknackt. So sind die Steuereinnahmen seit dem Vorjahr auf 15,8 Mrd Euro geklettert – eine Verdreifachung seit 2010.
Es ist das Geld von Menschen, die auf ein Eigenheim als Altersvorsorge gespart haben – und es ist das Geld der Mieter in unserem Land, das hier in die Kassen der Länder fließt! Schließlich treiben höhere Grunderwerbsteuern, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, über den Anstieg der Kaufnebenkosten auch die Mieten in die Höhe. Diese Steuern sind seit 2006 von den einzelnen Bundesländern 27 Mal erhöht worden. Da frage ich mich: Wie kann man das verantworten in einer Zeit, in der der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zur großen sozialen Frage unserer Zeit geworden ist?
Berlin verzeichnet mit einem Anstieg von 37 Prozent seit 2018 den höchsten Grunderwerbssteuer-Rekord unter den Bundesländern. Absurd: Schließlich gibt der Senat der Immobilienwirtschaft in immer schärferen Tönen eine Kollektivschuld an den steigenden Miet- und Kaufpreisen. Jetzt werden die Mieten einseitig auf Kosten der Vermieter und Investoren mit einem Mietendeckel begrenzt und senkt. Dabei treibt der Berliner Senat höchstselbst die Mieten mit der Grunderwerbssteuer immer weiter nach oben!
Auch das Baukindergeld, mit dem die Bundesregierung die Eigentumsbildung fördern möchte, wird mit der steigenden Grunderwerbssteuer ad absurdum geführt. Hier gilt das Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“: Was der Bund dem Bürger in die linke Tasche steckt, ziehen ihm die Länder mit der steigenden Grunderwerbsteuer wieder aus der rechten Tasche raus. So wird das wichtige und richtige Ziel der Bundesregierung, den Erwerb von Eigentum und somit einer Altersvorsorge zu fördern, konterkariert – zumal die Kaufnebenkosten nicht über einen Kredit finanziert werden können.
Dabei sind alle Vorschläge schon längst auf dem Tisch: Bereits 1983 haben die Experten einer Steuerreformkommission festgestellt, dass ein Grunderwerbsteuersatz von maximal zwei bis drei Prozent gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Diese Empfehlung ist aber wohl längst in der Schublade verschwunden.
Dabei ist klar: Wir können nur mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, wenn die Grunderwerbsteuer bundesweit wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt wird! Zudem sollten Käufer beim Ersterwerb einer Immobilie gänzlich von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, dies zu prüfen. Prüfen und zurücklehnen ist aber nicht genug: Jetzt ist „machen“ angesagt. Sonst werden wir die Krise auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen können.