Was man aushalten muss – und was nicht!
Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel äußert sich zu aktuellen Themen aus der Wohnungswirtschaft.
Fatalismus, der (von lateinisch fatalis ‚das Schicksal betreffend').
Der Fatalismus bezeichnet eine Weltanschauung, der zufolge das Geschehen (…) vorherbestimmt ist. Aus der Sicht von Fatalisten sind die Fügungen des Schicksals unausweichlich, der Wille des Menschen kann ihnen nichts entgegensetzen.
Was hat ein philosophischer Exkurs in einer Kolumne zur Wohnungs- und Baupolitik zu suchen? Die Antwort liefert ein Blick auf den Senat in der Bundeshauptstadt: Demnach hat der Fatalismus mit dem Mietendeckel Einzug in die Berliner SPD gehalten. Am 1. Oktober sprach der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) im rbb-Fernsehen noch ein Machtwort über Mietensenkungen und forderte: „Wir müssen wegkommen von diesen radikalen Lösungen, die gar nicht umsetzbar sind, die auch juristisch hoch umstritten sind.“ Drei Wochen später klang das schon ganz anders. So sagte der Regierende Bürgermeister nach der Verabschiedung des Gesetzes am 23. Oktober: „Wir wissen, dass [der Mietendeckel] hochumstritten ist. Aber das muss man jetzt auch mal aushalten.“
Muss man das aushalten? Nein, das muss man nicht!
Die Bundestagsabgeordneten haben die Chance, mit 25 Prozent der Stimmen ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzustreben und diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Das gleiche gilt für die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses, die vor das Landesverfassungsgericht ziehen können. Der BFW steht bereit, dieses Vorhaben nach Kräften zu unterstützen!
Denn klar ist: Das Mietendeckel-Gesetz hat nicht nur fatale und unbeherrschbare Folgen – ihm steht die Verfassungswidrigkeit förmlich auf die Stirn geschrieben. Dies belegen zahlreiche Studien, unter anderem vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und vom BFW Landesverband Berlin/Brandenburg. Zum selben Schluss kommt das Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Battis. Ein Gutachten, das der Senat höchstselbst beauftragt hat – und das er nun in den Wind schlägt!
Auch der überarbeitete und vom Senat verabschiedete Gesetzentwurf ist nach Einschätzung des BFW verfassungswidrig und steht im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz. Das Land Berlin hat in dieser Frage schlicht keine Gesetzgebungskompetenz! Sowohl die willkürliche Festlegung von Mietobergrenzen als auch die Absenkung von Mieten sind klare Verstöße gegen das Grundgesetz.
Vor allem aber stürzt der Senat mit dem Mietendeckel die Berliner MieterInnen für einen kurzen politischen Erfolg sehenden Auges ins Risiko. Er gefährdet Arbeitsplätze. Er gefährdet die selbst gesetzten Klimaziele. Und er gefährdet notwendige Investitionen in den Neubau und damit eine nachhaltige Lösung des Wohnraummangels. Kurzum: Fatalismus hat in der Wohnungspolitik nichts verloren!