Kein Job für Laien!
Wenn es zu Zwischenfällen mit Aufzügen kommt, heißt es besonnen zu reagieren. Die Betreiber von Aufzügen haben zahlreiche Pflichten: Was häufig vergessen wird, ist die Aktualisierung der Notbefreiungsanleitung für den Fall, dass Personen im Aufzug eingeschlossen werden. Im Ernstfall kann dieses Versäumnis lebensgefährlich werden. Besonders dann, wenn Laien – Beschäftigte oder Besucher der Einrichtung – Rettungsversuche unternehmen.
Für den Fall, dass Personen mit dem Aufzug stecken bleiben, müssen Aufzugsbetreiber laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einen Notfallplan bei der ständig besetzten Stelle hinterlegen. Das Dokument enthält alle nötigen Angaben, um eine im Aufzug eingeschlossene Person in der vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Minuten befreien zu können: den Standort der Anlage, Personen, die die Notbefreiung durchführen, Ersthelfer, Zeitangaben sowie den Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung sowie technische Daten.
Die Anleitung zur Notbefreiung muss im Triebwerksraum oder im Servicepaneel gut sichtbar sein. Diese Anleitung muss stets dem aktuellen Stand der Aufzugsanlage entsprechen, insbesondere nach Reparaturen, Modernisierungen oder Änderungen. Sie beschreibt, wie der jeweilige Aufzug ausgeschaltet und Eingeschlossene manuell befreit werden können. Für die Notbefreiung verantwortlich ist laut BetrSichV eine speziell beauftragte Person, früher Aufzugswärter genannt.
Auf keinen Fall soll man als Laie versuchen, selbst die Personen zu befreien, wenn ein Aufzug stecken bleibt. Immer wieder bringen sich Menschen mit unbedachten Rettungsversuchen in Gefahr. Die Türe zwischen den Stockwerken aufzuschieben und versuchen jemanden zu befreien, ist lebensgefährlich! Der Aufzug kann sich, etwa nach einem Stromausfall, plötzlich wieder in Bewegung setzen.
Wer selbst mit dem Aufzug stecken bleib, sollte ruhig bleiben und professionelle Hilfe abwarten. Dazu muss man den Notrufknopf drei bis fünf Sekunden gedrückt lassen. Die durchgehend besetzte Notrufzentrale meldet sich und veranlasst die Befreiung. Außenstehende können mit den Personen im Aufzug sprechen, sie beruhigen und, falls nicht schon geschehen, einen Notruf absetzen. Die Notrufnummer der Wartungsfirma befindet sich am Hauptzugang des Aufzuges.