Worauf es bei der Notbefreiung aus dem Aufzug ankommt

Auf Nummer sicher gehen

Betreiber von Aufzügen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Was zuweilen nicht beachtet wird, ist die Aktualisierung der Notbefreiungsanleitung für den Fall, dass Personen im Aufzug einschlossen sind. Im Ernstfall kann dieses Versäumnis lebensgefährlich werden: Immer wieder kommt es bei unsachgemäßen Rettungsversuchen zu tödlichen Unfällen.

Laut BetrSichV müssen seit 2015 Aufzugsbetreiber einen Notfallplan bei der ständig besetzten Stelle oder am Betriebsort hinterlegen, falls Personen mit dem Aufzug stecken bleiben. Das Dokument enthält alle nötigen Angaben, um eine im Aufzug eingeschlossene Person in der vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Minuten befreien zu können: beispielsweise den Standort der Aufzuganlage, Technische Daten, Personen, die die Notbefreiung durchführen, Ersthelfer, Zeitangaben sowie den Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung.

Die Anleitung zur Notbefreiung muss im Triebwerksraum oder im Servicepaneel gut sichtbar sein. Sie beschreibt, wie der jeweilige Aufzug ausgeschaltet und Eingeschlossene manuell befreit werden können. Für die Notbefreiung verantwortlich ist laut BetrSichV die beauftragte Person, früher Aufzugswärter genannt. Diese Anleitung muss stets dem aktuellen Stand der Aufzugsanlage entsprechen, insbesondere nach Reparaturen, Modernisierungen oder Änderungen. 

Wesentliche Punkte der Notbefreiungsanleitung sind die Analyse der Notfallsituation, die Kommunikation mit den Eingeschlossenen, das Ausschalten der Anlage sowie die tatsächliche Befreiung. Dafür wird der Fahrkorb manuell bis zur nächsten Etage bewegt, wo die Kabinenund Schachttür schließlich manuell geöffnet wird, um die Personen zu befreien. Kommt es dabei zu einer Panne, kann dies tödlich enden.

Um die Sicherheit der Aufzugsanlage auch in Notsituation zu gewährleisten, raten die Aufzugssachverständigen von DEKRA dazu, diese Notbefreiungsanleitung von einem Fachmann erstellen und aktualisieren zu lassen. Übrigens gilt immer: Auf keinen Fall sollten Personen versuchen, selbst aus dem havarierten Aufzug zu entkommen. 

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