Worauf es bei der Notbefreiung aus dem Aufzug ankommt

Auf Nummer sicher gehen

Betreiber von Aufzügen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Was zuweilen nicht beachtet wird, ist die Aktualisierung der Notbefreiungsanleitung für den Fall, dass Personen im Aufzug einschlossen sind. Im Ernstfall kann dieses Versäumnis lebensgefährlich werden: Immer wieder kommt es bei unsachgemäßen Rettungsversuchen zu tödlichen Unfällen.

Laut BetrSichV müssen seit 2015 Aufzugsbetreiber einen Notfallplan bei der ständig besetzten Stelle oder am Betriebsort hinterlegen, falls Personen mit dem Aufzug stecken bleiben. Das Dokument enthält alle nötigen Angaben, um eine im Aufzug eingeschlossene Person in der vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Minuten befreien zu können: beispielsweise den Standort der Aufzuganlage, Technische Daten, Personen, die die Notbefreiung durchführen, Ersthelfer, Zeitangaben sowie den Aufbewahrungsort der Notbefreiungsanleitung.

Die Anleitung zur Notbefreiung muss im Triebwerksraum oder im Servicepaneel gut sichtbar sein. Sie beschreibt, wie der jeweilige Aufzug ausgeschaltet und Eingeschlossene manuell befreit werden können. Für die Notbefreiung verantwortlich ist laut BetrSichV die beauftragte Person, früher Aufzugswärter genannt. Diese Anleitung muss stets dem aktuellen Stand der Aufzugsanlage entsprechen, insbesondere nach Reparaturen, Modernisierungen oder Änderungen. 

Wesentliche Punkte der Notbefreiungsanleitung sind die Analyse der Notfallsituation, die Kommunikation mit den Eingeschlossenen, das Ausschalten der Anlage sowie die tatsächliche Befreiung. Dafür wird der Fahrkorb manuell bis zur nächsten Etage bewegt, wo die Kabinenund Schachttür schließlich manuell geöffnet wird, um die Personen zu befreien. Kommt es dabei zu einer Panne, kann dies tödlich enden.

Um die Sicherheit der Aufzugsanlage auch in Notsituation zu gewährleisten, raten die Aufzugssachverständigen von DEKRA dazu, diese Notbefreiungsanleitung von einem Fachmann erstellen und aktualisieren zu lassen. Übrigens gilt immer: Auf keinen Fall sollten Personen versuchen, selbst aus dem havarierten Aufzug zu entkommen. 

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2022 Befreiung von im Aufzug steckengebliebenen Personen

Kein Job für Laien!

Wenn es zu Zwischenfällen mit Aufzügen kommt, heißt es besonnen zu reagieren. Die Betreiber von Aufzügen haben zahlreiche Pflichten: Was häufig vergessen wird, ist die Aktualisierung der...

mehr
Ausgabe 1-2/2017 Betriebssicherheitsverordnung

Notfallplan für Aufzug ist ein Muss

Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt seit vergangenem Jahr zahlreiche Neuerungen für Aufzugsbetreiber vor, die Übergangsfristen sind jetzt abgelaufen. Wichtig: Unter anderem muss jetzt...

mehr
Ausgabe 7-8/2015 Gebäudetechnik

Aufzüge: Prüfen, einschalten, vorausschauend warten

Die gute Nachricht zuerst: Aufzugfahren wird noch sicherer in Deutschland. Seit Anfang Juni gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie soll dazu beitragen, das sicherste...

mehr
Ausgabe 06/2019 Betreiberpflichten

Sorglos trotz Pflichten für Aufzugsbetreiber

Sicherheit für die Nutzer, Werterhalt und hohe Verfügbarkeit – das sind die wesentlichen Anforderungen, die Immobilienbetreiber an Aufzüge stellen. Um diese Ziele zu erreichen, sind ein...

mehr
Ausgabe 11/2013 Zwei Drittel der Aufzüge haben Mängel

Aufzugsbetreiber in der Pflicht

Mit der Sicherheit von Aufzügen steht es nicht zum Besten: Laut Mängelstatistik wurde im Jahr 2012 in Deutschland eine bedeutende Anzahl von Aufzügen trotz verbindlicher Regelungen überhaupt nicht...

mehr