Noch viel Luft nach oben

Wohnraumlüftungssysteme sollten im Zusammenspiel mit der energetischen Gebäudeoptimierung zur notwendigen Standardausstattung im Bereich der Haustechnik gehören – gerade für Wohnungsunternehmen. Denn wie ernst es der Mieter mit der Fensterlüftung hält, kommt meist erst dann ans Licht, wenn teure Feuchtigkeits- und Schimmelschäden vorliegen.

Jedes Jahr steht die Wohnungswirtschaft erneut vor der Aufgabe, die Bevölkerung mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Erst Anfang Mai 2015 wurde in der Bevölkerungs- und Wohnungsmarktprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumplanung ein Bedarf von 230.000 Wohneinheiten pro Jahr bis 2030 prognostiziert. Dabei hat die Branche die Aufgabe, die neuen Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen bereit zu stellen. Merkmale wie Ausstattung, Größe oder Lage müssen den speziellen Anforderungen genügen.

Der Wohnraumlüftung wird deshalb in den folgenden Jahren eine Schlüsselrolle beim Neubau von Wohnungen und auch bei der Sanierung der Wohnungsbestände zukommen. Denn sie berührt gleich mehrere sensible Themen für Eigentümer und Mieter.

Bautenschutz ist jederzeit gewährleistet

Das Ziel der Bundesregierung bleibt klar gesteckt: Eine Reduktion der Emissionen von mindestens 40 % bis 2020 und 80 bis 95 % bis 2050 gegenüber 1990 ist angestrebt. Ein wesentlicher Baustein, um diese Klimaziele zu erreichen, sind dichte Gebäudehüllen. Das Dilemma ist bekannt: Die Vorteile gedämmter Wände und anderer energetischer Maßnahmen sind zweifelsohne die Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der Nebenkosten für den Mieter. Die andere Seite der Medaille: Dichte Gebäudehüllen verhindern den notwendigen Luftwechsel zum Feuchteabtransport. Und Feuchtigkeit entsteht beim Wohnen fortwährend. Durch Kochen, Duschen oder schlicht die Atmung produziert eine vierköpfige Familie schnell 10 bis sogar 15 l Feuchtigkeit pro Tag. Diese Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf muss abtransportiert werden, um Schimmelbildung in Wohnungen vorzubeugen.

Eine kontrollierte Wohnraumlüftung erhält den Wert der Immobilie, da sie überschüssige Feuchtigkeit zuverlässig nach außen transportiert und so Feuchte- und Schimmelschäden gar nicht erst entstehen können. Somit entfallen kostenintensive Sanierungen. Gerade bei einem Personenkreis, der sich keine Gedanken zur nachhaltigen Qualitätssicherung der Immobilie macht, sichert die Lüftungsanlage den einwandfreien Zustand der Immobilie.

Sicherung der Wirtschaftlichkeit bei Vermietung

Eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmel ist beim Betrieb einer Wohnraumlüftung auszuschließen. Das bedeutet: keine langwierige Schimmelsanierung, keinen Mietausfall, keinen Rechtsstreit. Auch die Diskussion mit den Mietern wegen einer möglichen Mitverantwortung – Stichwort falsches Lüftungsverhalten – entfällt, da eine ausreichende Belüftung sichergestellt ist. Damit schaffen Wohnraumlüftungen auch „Frieden im Haus“ und steigern die Mieterzufriedenheit spürbar.

Wohnraumlüftungen sind Teil des energetischen Gesamtkonzepts

Wohnraumlüftungsanlagen können wahre Energiesparwunder sein: Durch das System der Wärmerückgewinnung, bei dem die warme Fortluft die kältere Zuluft im Kreuzstrom vor dem Einbringen in den Wohnraum erwärmt, werden Lüftungswärmeverluste in der Heizperiode deutlich reduziert und damit Heizkosten eingespart. Auch weil die Energieverluste durch Fensterlüftung entfallen, ist es möglich, ein Einsparpotenzial von bis zu 30 %  zu erreichen – heutzutage ein wichtiges Argument für Mieter. Die bedarfsorientierte Abstimmung der einzelnen haustechnischen Komponenten im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts für das Gebäude eröffnet weitere Möglichkeiten, den Investitionsaufwand zu senken.

Zudem schreibt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor, einen bestimmten Anteil der Gebäudeenergie aus regenerativen Quellen abzudecken. Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind als „regenerativ“ eingestuft; die Einsparung aus der Wärmerückgewinnung kann somit angerechnet werden ohne dass zusätzliche, mitunter nur kostenintensiv zu realisierende Maßnahmen, umgesetzt werden müssen.

Lärm-, Schall- und Einbruchschutz punkten bei den Mietern

Der Bau neuer Wohnungen, gerade in Ballungsgebieten, wird immer aufwendiger. Gute, ruhige und trotzdem zentral gelegene Grundstücke für den Neubau sind immer schwieriger zu finden. Günstiger sind dagegen „B-Grundstücke“, weil stark befahrene Straßen, Autobahnen oder z.B. Bahnlinien eine Bebauung und den erfolgreichen Vertrieb schwierig machen. Einen Lösungsansatz bietet auch hier die Wohnraumlüftung. Da die Fenster zur Lüftung nicht geöffnet werden müssen, trägt sie zum Lärmschutz bei und die Lebensqualität steigt. Das bedeutet, dass die Grundstücksnutzung uneingeschränkt möglich und die maximale Wirtschaftlichkeit denkbar ist.

Ein weiteres Plus: Da die Fenster ge­­schlossen bleiben, sorgen Wohnraumlüftungen auch für ein Mehr an Sicherheit. Denn geöffnete Fenster oder gekippte Fenstertüren sind die beliebtesten Einstiegspunkte für Einbrecher. Ein sicheres Wohnumfeld kann eine hohe Mieterfluktuation verhindern.  

Innenluftqualität wird sichergestellt

Ein dichtes neues oder ein saniertes, frisch gedämmtes Gebäude mit neuen Fenstern erfordert ein verändertes Lüftungsverhalten des Nutzers.

Nicht nur, um Feuchtigkeit zuverlässig ab­­zutransportieren, sondern auch um die Innenluftqualität sicherzustellen. Eine Wohnraumlüftung löst diese Aufgabenstellung problemlos, einfach und kontinuierlich. Denn neben dem Mindestluftwechsel reduziert sie auch Luftbelastungen in Form von CO2, Gerüchen, Ausdünstungen aus Baumaterialien, Möbeln oder Wandanstrichen auf das tolerierbare und gesunde Maß.

Die Basis für zugrundeliegende Berechnun­­gen wird dabei über die sogenannte Pettenkofer-Zahl definiert. Der Hygieniker Max von Pettenkofer legte Mitte des 19. Jahrhunderts einen Richtwert für die maximale CO2-Konzentration in Wohn- und Aufenthaltsräumen fest: 0,1 Vol. % CO2 (= 1.000 ppm (parts per million) = 1.830 mg/m³). Auch die Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden stellte 2008 in ihrer „Gesundheitlichen Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft“ fest: „Danach gelten Konzentrationen unter 1.000 ppm Kohlendioxid in der Raumluft als unbedenklich, Konzentrationen zwischen 1.000 und 2.000 ppm als auffällig und Konzentrationen über 2.000 ppm als inakzeptabel.“

Zudem verbessern Wohnraumlüftungen die Luftqualität gerade für Allergiker spürbar: Denn durch individuelle Filter haben auch kleinste Partikel wie Feinstaub oder Pollen keine Chance, in den Wohnraum zu gelangen. Das Thema gesundes Wohnen ist untrennbar mit einer guten Innenluftqualität verbunden. Ein weiteres Plus für Wohnungsunternehmen im Wettbewerb der Vermieter.

Fazit

Zentrale oder dezentrale Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sind enorm leistungsfähig. Sie bieten Vorteile für beide Seiten: Wohnungsunternehmen profitieren von niedrigen Investitions- und Betriebskosten, dem nachhaltigen Werterhalt der Immobilien und einer positiven öffentlichen Wahrnehmung durch das Angebot qualitativ hochwertigen Wohnraums. Der Mieter oder Bewohner erzielt Vorteile aus einer zuverlässigen Komfortlösung, die zu seiner Wohngesundheit beiträgt und niedrigen Nebenkosten. Alle Argumente gelten uneingeschränkt für die Sanierung des Wohnungsbestandes, den Wohnungsneubau sowie den Neubau von Ein- oder Zweifamilienhäusern. Deshalb sollten zentrale oder dezentrale Wohnraumlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung schon längst zur notwendigen Standardausstattung im Bereich der Haustechnik gehören.

Eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmel ist beim Betrieb einer Wohnraumlüftung auszuschließen. Das bedeutet: keine langwierige Schimmelsanierung, keinen Mietausfall, keinen Rechtsstreit.

Wohnraumlüftungsanlagen können wahre Energiesparwunder sein. Auch weil die Energieverluste durch Fensterlüftung entfallen, ist es möglich, ein Einsparpotenzial von bis zu 30 %  zu erreichen.

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