Rauchwarnmelder mit Netzstromversorgung
In Berlin-Lichtenberg entsteht ein 13-geschossiges Studentenwohnheim mit 775 Apartments. Die Wohneinheiten sind gemäß Muster-Hochhaus-Richtlinie mit 230 V-Rauchwarnmeldern ausgestattet, die an die Brandmeldeanlage angeschlossen werden.
Der Ansturm auf die Berliner Hochschulen bleibt ungebrochen. Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist die Anzahl der Studierenden um 40.000 auf aktuell 180.000 angewachsen, was mehr als einer kompletten Hochschule von der Größe der Freien Universität entspricht. Die Schaffung von geeignetem Wohnraum für Studierende ist deshalb nach wie vor eine wichtige städtebauliche Aufgabe. Aufgrund des dynamischen Marktumfeldes in Berlin und der daraus resultierenden Grundstücksknappheit wird immer häufiger in die Höhe gebaut.
Studentenwohnheim als Hochhaus
In der Alfred-Jung-Straße im Berliner Bezirk Lichtenberg entsteht in unmittelbarer Nähe zur Plattensiedlung am Fennpfuhl ein 13-geschossiges Studentenwohnheim mit insgesamt 775 Wohneinheiten. Lichtenberg gilt als City-Lage und erfreut sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit.
Im ersten Bauabschnitt mit Erstbezug im Oktober 2017 entstehen 425 Ein-Zimmer-Apartments mit 30 m² Wohnfläche. Weitere 350 Wohnungen auf etwa 13.800 m² Bruttogeschossfläche werden ab Ende dieses Jahres in einem zweiten Bauabschnitt fertig gestellt, davon sind 100 als Zwei-Zimmer-Apartments mit 45 m² Wohnfläche ausgelegt. Projektentwickler ist die Homepoint Gruppe, als Architekturbüro ist Axthelm Rolvien involviert.
Betreiber der Einrichtung wird die 1953 gegründete gemeinnützige Bürgermeister-Reuter-Stiftung, die sich der Förderung von Studenten und Auszubildenden widmet und zu deren Aufgaben auch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Studenten und Studentinnen gehört.
MHHR als Grundlage
Gebäude mit einer Höhe über 22 m gelten bauordnungsrechtlich als Hochhäuser, da Fremdrettung und Brandbekämpfung mit Drehleitern nur bis zu dieser Höhe möglich ist. Das gilt auch für das Wohnheim in der Alfred-Jung-Straße. Daraus resultieren unter anderem besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Die baulichen Anforderungen an Hochhäuser in Deutschland sind in der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) [1] festgelegt. Die MHHR fordert zahlreiche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz, beispielsweise Steigleitungen, Sicherheitstreppenhäuser und automatische Brandmeldeanlagen mit lokaler Alarmierung und Alarmweiterleitung an die Feuerwehr. Für die Nutzungseinheiten sieht die MHHR Rauchwarnmelder mit 230-Volt-Netzanschluss vor. Für Hochhäuser in Zellenbauweise mit einer Höhe unter 60 m und einer Grundfläche der Nutzungseinheiten unter 200 m² sind Erleichterungen vorgesehen. So kann unter bestimmten baulichen Voraussetzungen auf automatische Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen verzichtet werden.
Die MHHR wurde in den einzelnen Bundesländern auf verschiedenen Wegen und mit individuellen Anpassungen baurechtlich umgesetzt, sodass bei Projektrealisierungen immer die jeweilige Landesbauordnung (LBO) zu beachten ist. In Berlin ist die MHHR vollständig übernommen worden.
Umsetzung im Studentenwohnheim
Mit der Installation von drahtgebundenen 230 V-Rauchwarnmeldern wird auch gleichzeitig die Anforderung der Bauordnung Berlin an Wohnungen erfüllt. Sie schreibt vor, dass in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) und in Fluren, durch die Rettungswege führen, Rauchwarnmelder installiert sein müssen. Die noch durchzuführenden Nachrüstungen von Bestandshochhäusern (in Berlin und Brandenburg bis Ende 2020) können in der Regel mit batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern durchgeführt werden, da die MHHR nur für Neubauten und Sanierungen gilt. Hierzu ist aber in jedem Fall eine individuelle Klärung mit der zuständigen Baubehörde durchzuführen.
Die Brandfrüherkennung im Studentenwohnheim in der Alfred-Jung-Straße wird mit einer Brandmeldeanlage (BMA) und drahtgebundenen 230 V-Rauchwarnmeldern in den Nutzungseinheiten realisiert. Die BMA überwacht die Flure und andere öffentliche Bereiche außerhalb der Nutzungseinheiten.
In den Ein-Zimmer-Apartments ist jeweils ein 230 V-Rauchwarnmelder des Typs Ei166e von Ei Electronics installiert. Die Melder verfügen über eine ausfallsichere Stromversorgung. Bei Netzstromausfall übernehmen wiederaufladbare 10-Jahres-Lithiumzellen die Stromversorgung. Der Montagesockel mit Eingriffssicherung schützt vor unerwünschten Manipulationen.
Sämtliche 230 V-Rauchwarnmelder von Ei Electronics sind standardmäßig per Draht durch eine weitere Ader im Stromversorgungskabel vernetzbar. Durch Einsetzen des Funkmoduls Ei100MRF können sie außerdem in ein funkgesteuertes Netzwerk integriert werden.
Sonderfall Wohnküche
Neben einem Rauchwarnmelder im Wohnbereich sind die Zwei-Zimmer-Apartments des 2. Bauabschnitts in der Alfred-Jung-Straße zusätzlich mit einem 230 V-Mehrkriterienmelder Ei2110e im Flur- bzw. Kochbereich ausgestattet. Die Auswahl des Ei2110e folgt aus einer Ungenauigkeit in den Landesbauordnungen, die keine Wohnküchen oder Kochnischen in Fluren berücksichtigen. Im Flur der Zwei-Zimmer-Apartments muss gemäß der Bauordnung für Berlin und sinngemäß auch nach allen anderen Landesbauordnungen zwingend ein Warnmelder zur Erkennung von Rauch installiert werden, da dort der Rettungsweg aus dem Apartment heraus verläuft. Gleichzeitig befinden sich dort jedoch auch die Kochnische und der Ausgang der Nasszelle, sodass in diesem Fall mit häufigen Täuschungsalarmen durch Wasser- und Kochdämpfe gerechnet werden muss.
Aus diesem Grund kommt hier der 230 V-Mehrkriterienmelder Ei2110e mit Rauch- und Thermodifferentialsensor zum Einsatz. Die spezielle Sensorkombination ermöglicht die frühestmögliche Erkennung von Bränden aller Art und senkt in Verbindung mit der elektronischen Verschmutzungskompensation die Wahrscheinlichkeit von Täuschungsalarmen. Da jedoch je nach Nutzungsintensität ein Täuschungsalarm nicht ausgeschlossen werden kann, ist im Flur der Zwei-Zimmer-Apartments ein rot gefärbter Wandtaster eingebaut, der mit einem Eingang des Ei2110e verbunden ist. Ein Tastendruck verringert für 10 Minuten die Empfindlichkeit des Ei2110e um den Faktor vier, sodass der Mieter bei einem Täuschungsalarm in Sekundenschnelle den Melder für diesen Zeitraum stumm schalten kann. Danach kehrt der Mehrkriterienmelder automatisch in den normalen Betriebsmodus zurück.
Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage
Zu Informationszwecken sind die Warnmelder zusätzlich auf die BMA aufgeschaltet. Dazu sind die Rauchwarnmelder der Apartments eines Flures über eine zusätzliche Ader im Stromversorgungskabel mit Koppelelementen des Typs Ei128R verbunden, die wiederum über Buskoppler auf die BMA aufgeschaltet sind. Löst einer der Rauchwarnmelder aus, wird an der Brandmeldeanlage ein Sammelalarm – beispielsweise „Gefahrenwarnung dritter Stock“ – ausgelöst und im Erdgeschoss auf einem Tableau visualisiert. Der Gebäudebetreiber kann jetzt zusätzliche Maßnahmen veranlassen, wie beispielsweise die Erkundung des Alarmortes durch Personal.
Da eine Gefahrenwarnung der Rauchwarnmelder normenkonform über potenzialfreie Kontakte als „Technischer Alarm“ auf die BMA geschaltet ist, wird der Hauptmelder der BMA in diesem Fall nicht ausgelöst. Somit unterbleibt auch die automatische Alarmierung der Feuerwehr. Diese erfolgt nur dann, wenn die Brandmelder der BMA im Flur oder anderen öffentlichen Bereichen auslösen.
Quelle[1] Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR), Fassung April 2008, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2012, www.is-argebau.deFür die Nutzungseinheiten sieht die MHHR Rauchwarnmelder mit 230-Volt-Netzanschluss vor.
Eine spezielle Sensorkombination senkt in Verbindung mit der elektronischen Verschmutzungskompensation die Wahrscheinlichkeit von Täuschungsalarmen.