Bei leerstehenden Wohnungen brechen Vermietern nicht nur Einnahmen weg, sondern der Leerstand muss auch gemanagt werden. Normalerweise ist ein Vermieter ausschließlich für die Beschaffung von Allgemeinstrom, etwa für die Hausflur- und Außenbeleuchtung, für Aufzüge und ähnliches, zuständig. Steht eine Wohnung jedoch leer, fällt der Strombezug für die Zeit des Leerstandes dem Vermieter zu.
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