Rauchwarnmelder

Von Menschen, Vögeln und kommunizierenden Geräten

Der Rauchwarnmelder gehört mittlerweile zur Standardausrüstung einer jeden Wohnung. Es besteht sogar eine bundesweite Pflicht. Auch in „Nicht-Wohngebäuden“ warnen Brandmeldeanlagen vor dem Feuer. Was uns heute so selbstverständlich erscheint, hat sich über Jahrhunderte entwickelt. Es ist eine Geschichte voller innovativer, aber auch kurioser Ideen, die in einem kommunizierenden Rauchwarnmelder mündet.

Früher waren es die Menschen selbst, die andere vor dem drohenden Feuer warnten. Wächter standen Tag und Nacht auf ihren Türmen und hielten nicht nur nach feindlichen Gruppen Ausschau, sondern auch nach möglicher Brandgefahr. Auch die Nachtwächter, die durch die Gassen der mittelalterlichen Städte zogen, hatten u. a. zur Aufgabe, die Schlafenden vor Feuer zu warnen. Über Jahrhunderte gab es keine originären technischen Möglichkeiten der Alarmierung, daher wurde laut gerufen, in Hörner geblasen, getrommelt, geschossen oder die Sturm- bzw. Kirchenglocken geläutet.

Fortschritte

Ein wichtiges technisches Hilfsmittel war ab Mitte des 19. Jahrhunderts der elektrische Feuertelegraph, der – ausgelöst durch Menschenhand – ein Signal an die Feuerwehr-Zentrale weitergab, die den Alarm auslöste und den Löschzug losschickte. Diese nicht-automatischen Brandmelder sind die Vorläufer der heutigen Handfeuermelder.

Eine weitere Erfindung aus dem 19. Jahrhundert – aus heutiger Sicht sicherlich eine Kuriosität – ist der erste automatische Brandmelder. Ein Brandmelder, der Alarm schlägt, sobald ein Vogel in einem Käfig durch eine Rauch- oder Gasvergiftung betäubt oder erstickt von der Stange kippt. Er fällt „auf eine elektrische Stromschlußvorrichtung, die durch das Körpergewicht geschlossen wird und dadurch eine aufgestellte Alarmvorrichtung von beliebiger bekannter Construction in Thätigkeit setzt“, heißt es dazu in der Patentschrift von 1896. Dort wird empfohlen, mindestens zwei Vögel einzusetzen, um einen, durch den natürlichen Tod eines Vogels ausgelösten, Fehlalarm zu vermeiden. Die Zwei-Melder-Abhängigkeit wird heute noch zur Verifizierung von Alarmzuständen z.B. bei Brandmeldeanlagen verwendet.

Entwicklung zog an

Im 20. Jahrhundert zog die Entwicklung an und es kamen verschiedene Arten von Meldern auf den Markt. Darunter Ionisationsmelder, Temperaturmelder, Streulicht-Rauchmelder und seit den 1970er Jahren batteriebetriebene Rauchwarnmelder. Die Relevanz der Melder ist längst belegt. Das Forum Brandrauchprävention berichtet von Erhebungen zur Wirksamkeit: „Rauchmelder retten in Deutschland durchschnittlich vier Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod.“ Dabei sind verschiedene Dinge entscheidend wie z. B. die Qualität der Rauchwarnmelder und die regelmäßige Überprüfung aller Geräteparameter und Umgebungsbedingungen.

Qualität entscheidet

Wichtig bei der Entscheidung für den richtigen Rauchwarnmelder sind zwei Qualitätsmerkmale: das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und die Angabe „EN 14604“. Zudem hat sich zusätzlich ein weiteres Prüfzeichen für Rauchmelder am Markt etabliert: Das „Q-Label“ ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Es stellt erhöhte Anforderungen an die Technik, etwa sichere Raucherkennung durch intelligente Auswertesensorik und ein spezielles Gehäusedesign, Test- und Stummschalter, die Verschmutzungsprognose im Selbsttest, eine hohe Täuschungsalarmsicherheit und eine fest eingelötete Batterie mit mindestens zehn Jahren Betriebsgarantie. Kai Piepkorn, Abteilungsleiter Qualitätssicherung, Geräteintegration und Schulung bei der Kalorimeta GmbH (Kalo) empfiehlt, „bei der Wahl des Rauchwarnmelders auf dessen Qualität zu achten. Es hilft nichts, bei einem solch wichtigen und gegebenenfalls lebensrettenden Thema ein paar Euro zu sparen. Das „Q-Label“ ist ein im Markt über Jahre etabliertes Markenzeichen.“

Smarte Inspektion

Um Fehlalarmen vorzubeugen und Vermietern hohe Kosten, beispielsweise durch einen unnötigen Feuerwehreinsatz, zu ersparen, zählt neben der Qualität auch die regelmäßige Inspektion. Dank moderner Technik wird dies zunehmend einfacher. Die Geräte prüfen sich fortlaufend selbst – eine Besichtigung vor Ort ist damit nicht nötig. Alle wichtigen Geräteparameter, wie der Verschmutzungsgrad der Rauchkammer, der Demontageschutz oder die Batteriespannung, können vom zuständigen Dienstleistungsunternehmen elektronisch aus der Ferne überprüft werden.

Kalos Rauchwarnmelder-Experte Kai Piepkorn sieht darin einen klaren Vorteil: „Der Hauptvorteil dieser Melder ist, dass bei der jährlichen Inspektion die Wohnung des Mieters nicht mehr betreten werden muss. Das spart Zeit und Koordinationsaufwand, entlastet die Mieter und bringt somit auch eine gewisse Flexibilität für unsere Kunden.“ In einem Kundenportal wird der Gerätestatus angezeigt, sodass Verwaltungen und Wohnungsunternehmen jederzeit einen Überblick über die montierten Rauchwarnmelder in ihren Liegenschaften haben.

Geschichte noch lange nicht zu Ende

Der Einsatz ferninspizierbarer Rauchwarnmelder wird mit Blick auf die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) zunehmend interessanter, da diese vorschreibt, dass künftig bei Austausch oder Neuinstallation von Messtechnik in Liegenschaften nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden dürfen. Die Funk-Infrastruktur, die für die Fernauslesung notwendig ist, kann gleichzeitig genutzt werden, um die Ferninspektion der Rauchwarnmelder einzubinden. Die gesetzliche Notwendigkeit zum Einbau fernauslesbarer Messtechnik hat also auch Einfluss auf die Entscheidung, welcher Rauchwarnmeldertyp verbaut werden soll.

Für den Eigentümer ist es sinnvoll, bereits heute auf ferninspizierbare Technik zu setzen, da die Funk-Infrastruktur im Gebäude ohnehin zur Pflicht wird und durch ihren Funktionsumfang schon jetzt Effizienzvorteile bringt. „Ich denke, in der Zukunft wird es noch eine Weiterentwicklung der Melder in Hinblick auf zusätzliche Funktionen wie beispielsweise Kohlenmonoxid- oder Feuchtesensoren geben. Diese würden zusätzliche Sicherheit geben“, erklärt Kai Piepkorn. Die Geschichte der Rauchwarnmelder ist also noch lange nicht zu Ende.

Der Einsatz ferninspizierbarer Rauchwarnmelder wird mit Blick auf die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie zunehmend interessanter.

Die drei Rauchwarnmelder-Typen

Die novellierte Fassung der Norm DIN 14676 unterscheidet drei Rauchwarnmelder-Bauweisen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen:

Typ A: Einzelmelder
Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden.

Typ B: Melder mit Teil-Ferninspektion
Bei Meldern des Typs B erfolgt die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Umfeldüberwachung sowie die Überprüfung des Warnsignals müssen jedoch spätestens alle 30 Monate (Raucheintritt und Warnsignal) respektive 36 Monate (Umfeld) vor Ort durchgeführt werden.

Typ C: Melder mit kompletter Ferninspektion
Melder des Typs C mit kompletter Ferninspektion kommen ganz ohne Sichtprüfung aus. Alle wichtigen Geräteparameter können einmal im Jahr aus der Ferne inspiziert werden.
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