Rauchwarnmelderpflicht – Zeit für Qualität

Wohnungseigentümer sind für die Einhaltung der Regelung verantwortlich, nicht der Mieter. Die Wartungs- und Instandhaltungskosten können an den Mieter weitergegeben werden.


2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland in Deutschland eine gesetzliche Regelung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen festgelegt. Damals schrieb die LBO den Einbau nur in Neubauten vor. In § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde festgelegt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

2007 verabschiedete der Landtag einen Ge­set­zes­entwurf, der die Pflicht auch auf Altbauten ausdehnte: „Bestehende Woh­­nungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend aus­­zu­stat­ten.“ Konkret be­­deutet das – bis Mitte Juli dieses Jahres müssen in allen Wohnungen in Rhei­nland-Pfalz Rauchwarnmelder installiert werden. Grundsätzlich ist der Woh­­­­nungs­ei­­gen­tümer oder der Vermieter für die Einhaltung der Regelung ver­­antwortlich und nicht der Mieter.

Die entstehenden Kosten für Wartung und Instandhaltung können an den Mieter weitergeben werden.↓

Welche Melder sind richtig –

Die EU hat’s geregelt

Sicherheit möchte jeder. Doch welcher Rauchwarnmelder ist der Richtige für die Wohnungswirtschaft? Woran erkennen Wohnungseigentümer, welche Rauchwarnmelder für ihre Zwecke besonders geeignet sind? Das Angebot ist groß, die Preisspanne riesig. Zu­­dem tragen alle in Deutschland im Verkehr befindlichen Produkte das CE-Zeichen, eine Prüfnummer, die Angabe EN 14604 und das Logo eines Prüfinstituts, z. B. VdS. Aber was bedeuten diese Angaben eigentlich? Die EN 14604 ist eine europäische Produktnorm, die Anforderungen, Prüfverfahren sowie die Leis-tungskriterien für Rauchwarnmelder festhält. Das CE-Zeichen manifestiert, dass der Rauchwarnmelder der EN 14604 entspricht, er durch eine notifizierte Stelle geprüft ist und seine Herstellung laufend überwacht wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf der Melder in der EU in Verkehr gebracht werden. Hat z. B. der VdS als notifizierte Stelle diese Prüfung und Überwachung durchgeführt, wird das durch das VdS-Logo kenntlich gemacht. Vereinfacht ausgedrückt: Das CE-Zeichen ist in der EU die „Fahrerlaubnis“ für den Rauchwarnmelder.

 

„Q“ ist besser

So weit, so gut. Aber warum tragen ein 3,90 €- und ein 45-€-Melder das CE-Zeichen? Sind sie qualitativ gleichwertig? Mitnichten!

Hierzu äußert sich Oliver Eckerle, Produktmanager eines führenden deutschen Herstellers: „Die EN 14604 regelt seit 2008 einen europaweit einheitlichen Standard der Rauchwarnmelder, einen Konsens des kleinsten gemeinsamen Nenners. Besondere Leistungsmerkmale sind aber unberücksichtigte Extras.“

Auch bei der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes, vfdb, u. a. Betreiberin der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, fand man die Situation am Markt unbefriedigend. Frank Stahl, Vorsitzender des Referats 14 „Brandschutzanlagen“ der vfdb, erklärt: „Die Qualitätszunahme bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnte nicht am Markt dargestellt werden.“

Um Verbrauchern und gewerblichen Nutzern, wie der Wohnungswirtschaft, mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, hat die vfdb zusätzliche und härtere Prüfkriterien für Rauchwarnmelder entwi-ckelt und in der vfdb-Richtlinie 14-01 festgehalten. Unabhängige Prüfinstitute unterziehen die Melder den härteren Testbedingungen. Melder, die diese Tests bestanden haben, weisen u.a. folgende zusätzliche Eigenschaften auf:

– Höhere Resistenz gegen mechanische Einwirkungen

– Unempfindlichkeit gegen Alterung

– Höhere Klimabeständigkeit

– Maximale elektromagnetische Verträglichkeit

– Fest eingebaute 10-Jahresbatterie

Unabhängige Prüfinstitute unterziehen die Melder den härteren Testbedingungen. Nur wer diese Tests besteht, darf das neue Qualitätszeichen Q tragen. Besteht ein Rauchwarnmelder diesen Test, darf er sich, neben dem Logo des notifizierten Prüfinstituts, in Deutschland VdS oder Kriwan, mit dem Q-Kennzeichen schmücken. Frank Stahl erklärt: „Die neue vfdb-Richtlinie 14-01 ist eine sinnvolle Ergänzung zur EN 14604, um zusätzliche Qualitätsanforderungen und die technische Entwicklung von heute aufzuzeigen.“ Erste Auswirkungen werden schon deutlich: Der VdS wird in Zukunft, auf Wunsch des Herstellers, die Rauchwarnmelder den härteren Testbedingungen unterziehen. Nur Melder, die die EN 14604 und zusätzlich den Härtetest nach vfdb 14-01 bestehen, dürfen in Zukunft das VdS-Logo und das Q tragen. Alle anderen Melder müssen sich mit der CE-Kennzeichnung begnügen.

Unternehmen in der Wohnungswirtschaft, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet das Q-Qualitätszeichen eine verlässliche Entscheidungshilfe bei der Anschaffung von Rauchwarnmeldern.

 

Fachgerechter Einbau und regelmäßige Instandhaltung

Ist die Entscheidung für einen Melder gefallen, stehen weitere wichtige Entscheidungen für den Eigentümer an: Wer baut die Rauchwarnmelder ein? Wer überprüft die Melder regelmäßig? Wer hält sie instand? Von normativer Seite sind diese Fragen durch die DIN 14676 geregelt. Die Praxis in anderen Bundesländern hat gezeigt, dass Dienstleis-tungsunternehmen, die bereits regelmäßig in den Objekten des Eigentümers tätig sind, die in der Norm geforderten Arbeiten übernehmen, insbesondere die jährliche Funktionsprüfung. Sich an die DIN 14676 zu halten, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch als der allgemein anerkannte Stand der Technik betrachtet. Der Nachweis, ob etwas dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht, ist oftmals entscheidend über Schuld oder Nichtschuld bei einer zivilrechtlichen Haftungsklage. Liegen Abweichungen vor, kann dies, insbesondere wenn Personen ge­­schädigt wurden, zu erheblichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen. Um bei Schadensfällen auf der sicheren Seite zu sein, ist das Einhalten der DIN  4676 also dringend angeraten. Außerdem gelten viele Garantiebestimmungen von Rauchwarnmelderherstellern, wie z. B. eine Echtalarmgarantie, nur dann, wenn man sich an die DIN 14676 hält.

 

Fazit

Das Thema Rauchwarnmelder wird ein Dauerthema für die Wohnungswirtschaft bleiben. Im Herbst wird Nordrhein-Westfalen, als erster Flächenstaat, eine Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordung verankern. Mit der massenhaften Verbreitung von Rauchwarnmeldern steigt aber auch die Gefahr, dass Fehlalarme zunehmen und echte Alarme damit ignoriert werden. Höhere Qualitätsanforderungen an Rauchwarnmelder sind eine Lösung dieses Problems. Mit dem neuen Q-Kennzeichnen ist der richtige Weg beschritten worden.

Woran erkennen Wohnungseigentümer, welche Rauchwarnmelder für ihre Zwecke besonders geeignet sind?

Unabhängige Prüfinstitute unterziehen die Melder den härteren

Testbedingungen. Nur wer diese Tests besteht, darf das neue

Qualitätszeichen Q tragen.

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