Instandhaltung von Feststellanlagen

Schutz von Personen und Sachwerten gewährleisten

Feststellanlagen (FSA), eine spezielle Form von Rauchschaltanlagen, dienen dazu, bewegliche Raumabschlüsse wie etwa Feuerschutzabschlüsse oder Rauchschutztüren im Brandfall selbsttätig zu schließen. Wie bei jeder Einrichtung des anlagentechnischen Brandschutzes, so bilden auch bei einer FSA regelmäßige Inspektion und Wartung eine Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren.

Maßgebend dafür ist die DIN 14677 – Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse. Sie schreibt vor, dass eine FSA regelmäßig entsprechend dem Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik, mindestens jedoch alle drei Monate, einer Inspektion zu unterziehen ist. Eine darüber hinausgehende Wartung muss mindestens einmal jährlich erfolgen.

Personen, die die FSA-Instandhaltung durchführen, benötigen einen Kompetenznachweis. Hierfür hat Hekatron spezielle Seminare ins Leben gerufen, die mit der Prüfung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ abschließen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Funktion einer FSA mit der frühzeitigen Rauchdetektion steht und fällt und dass die Norm einen Tauschzyklus vorschreibt. Standardmäßig – bei Meldern ohne Verschmutzungskompensation – beträgt dieser fünf Jahre. Der Austauschzyklus des optischen Rauchschalters ORS 142 beträgt acht Jahre.

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