Trinkwasserverordnung

Service für die Wohnungswirtschaft

Am 1.  November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 in nationales Recht sieht in §14 vor, dass Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Großanlage zur Bereitung von Warmwasser jährlich auf Legionellen und andere Verunreinigungen überprüft werden müssen. Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen bzw. Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle müssen nach § 21 dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, ebenso das Ergebnis der jährlich vorgeschriebenen Untersuchung. Darauf hat auch der Wohnungsnutzer einen Anspruch. Zwar können die Aufwendungen als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, der logistische Aufwand indes bleibt. Deshalb bietet Kalorimeta die Wasseranalyse bundesweit an. Beim Ablesen der Verbräuche für Heizung und Warmwasser und dem Warten der Rauchwarnmelder wird das Entnehmen der Wasserprobe gleich mit erledigt. Innerhalb von 14 Tagen teilt Kalorimeta das Ergebnis dem Gebäudeeigentümer und auf Wunsch auch dem zuständigen Gesundheitsamt mit. Das Untersuchungsergebnis muss wie Steuerunterlagen zehn Jahre lang archiviert werden, auch dieser Service wird von Kalorimeta übernommen. Mit dem Analyse-Service beendet Kalorimeta die Verunsicherung in der Wohnungswirtschaft und sorgt dafür, dass sich Wohnungsunternehmen und Verwalter wieder in Ruhe auf das Kerngeschäft konzentrieren können.


Informationen unter: www.kalo.de

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2018 Untersuchungspflicht

Auswirkungen der aktuellen Trinkwasserverordnung

Das Wichtigste vorweg: Auch in Zukunft dürfen Servicedienstleister mit der Organisation und Betreuung von Trinkwasseruntersuchungen beauftragt werden, um dafür zu sorgen, dass Unternehmen der...

mehr
Ausgabe 11/2012

Wohnungswirtschaft in der Pflicht

Legionellen – das sind bewegliche Stäbchenbakterien, die im Süßwasser, in Seen und im Grundwasser leben und folglich auch in Wasserleitungssystemen von Häusern. Das Einatmen von...

mehr
Ausgabe 3/2013 Für Lübecks größte Wohnungsunternehmen

Kalorimeta prüft Trinkwasser auf Legionellen

Kalorimeta ist der Vorreiter in Sachen Legionellenprüfung. Als erstes Unternehmen hat der Dienstleister der Wohnungswirtschaft im Herbst 2011 eine umfassende Prüfungsdienstleistung vorgestellt....

mehr

Trinkwasserprüfung – die zweite Runde läuft!

Es ist gut ein Jahr her, da sorgte das Bundesgerichtshofs (BGH)-Urteil vom 6. Mai 2015 (VIII ZR 161/14) für Aufsehen in der Branche: Ein Mann war 2008 mit einer aktuen Legionellen-Pneumonie in Berlin...

mehr

Rauchwarnmelder-Pflicht ab 2017 auch in Berlin: KALO sorgt für eine rechtssichere, fristgerechte Installation

Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin die Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsbauten verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2017 sollen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im...

mehr