Trinkwasserverordnung

Service für die Wohnungswirtschaft

Am 1.  November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 in nationales Recht sieht in §14 vor, dass Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Großanlage zur Bereitung von Warmwasser jährlich auf Legionellen und andere Verunreinigungen überprüft werden müssen. Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen bzw. Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Inhalt zwischen dem Ausgang des Trinkwasserspeichers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle müssen nach § 21 dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, ebenso das Ergebnis der jährlich vorgeschriebenen Untersuchung. Darauf hat auch der Wohnungsnutzer einen Anspruch. Zwar können die Aufwendungen als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, der logistische Aufwand indes bleibt. Deshalb bietet Kalorimeta die Wasseranalyse bundesweit an. Beim Ablesen der Verbräuche für Heizung und Warmwasser und dem Warten der Rauchwarnmelder wird das Entnehmen der Wasserprobe gleich mit erledigt. Innerhalb von 14 Tagen teilt Kalorimeta das Ergebnis dem Gebäudeeigentümer und auf Wunsch auch dem zuständigen Gesundheitsamt mit. Das Untersuchungsergebnis muss wie Steuerunterlagen zehn Jahre lang archiviert werden, auch dieser Service wird von Kalorimeta übernommen. Mit dem Analyse-Service beendet Kalorimeta die Verunsicherung in der Wohnungswirtschaft und sorgt dafür, dass sich Wohnungsunternehmen und Verwalter wieder in Ruhe auf das Kerngeschäft konzentrieren können.


Informationen unter: www.kalo.de

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