Wohnungswirtschaft in der Pflicht

Die novellierte Trinkwasserverordnung fordert jährliche Legionellen-Prüfung.

Legionellen – das sind bewegliche Stäbchenbakterien, die im Süßwasser, in Seen und im Grundwasser leben und folglich auch in Wasserleitungssystemen von Häusern. Das Einatmen von legionellenhaltigen Wassertropfen – etwa beim Duschen – kann im schlimmsten Fall zur so genannten Legionärskrankheit führen. Um solchen, durch Legionellen verursachten Krankheiten stärker als bisher entgegen zu wirken, hat der Gesetzgeber im November 2011 die Trinkwasserverordnung verschärft. Damit stehen die Inhaber von großen Trinkwassererwärmungsanlagen hinsichtlich einer kontinuierlichen Prüfung in der Pflicht. Davon betroffen sind immerhin rund zwei Mio. Gebäude in Deutschland. Werden Eigentümer nicht aktiv, kann das hohe Geldbußen und Haftungsansprüche zur Folge haben.

 

Große Herausforderungen

Das Trinkwasser muss nach der entsprechenden Verordnung so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Erkrankungen infolge von zu geringen Wassertemperaturen oder leer stehenden Mietwohnungen haben Handlungsbedarf angezeigt. Der Gesetzgeber reagierte im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Trinkwasserverordnung. Nun ist eine jährliche Legionellenprüfung Pflicht, die alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Großanlage zur Trinkwassererwärmung und mindestens einer Mietwohnung betrifft.

Als Großanlage gelten Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei l Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der letzten Entnahmestelle. Auf Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und letztlich auch Verwalter kommt ohne die Zuhilfenahme kompetenter Dienstleister ein hoher logistischer Aufwand zu.

So müssen die Verantwortlichen zunächst dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt die betroffene Anlage melden. Weiter ist es Pflicht, Anlagen entsprechend der Vorgaben und ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt einmal pro Jahr auf Legionellen untersuchen zu lassen. Voraussetzung sind geeignete und repräsentative Entnahmestellen mit entsprechenden Probenahmeventilen. Die Wasserproben dürfen nur von geschulten Fachkräften entnommen und nur von akkreditierten Laboren analysiert werden. Das Analyseergebnis muss dem Gesundheitsamt spätestens zwei Wochen nach der Untersuchung vorliegen und ist zehn Jahre lang aufzubewahren.

Verstöße gegen diese Pflichten können Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten darstellen. Dann drohen Geldbußen von bis zu 25 000 €. Vor allem aber kann sich der Eigentümer schadensersatzpflichtig machen, wenn beispielsweise durch einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung ein Bewohner einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Kurzum: Die Verantwortlichen aus der Wohnungswirtschaft müssen die Trinkwasserverordnung ernst nehmen und zeitnah umsetzen.

 

Legionellenprüfung – für die Gesundheit

Die Gesetzesneuerung soll die Ansteckungsgefahr durch Legionellen verringern. Die natürlich vorkommenden Bakterien können sich überall im Süßwasser entwickeln. Ideale Bedingungen herrschen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C und geringen Austauschraten des Leitungswassers, etwa in sogenannten „Totstrecken“ oder auch bei Wohnungsleerstand. Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel nicht. Erst wenn die Bakterien durch so genannte Aerosole, beispielsweise durch Wasserdampf beim Duschen, in die Lunge gelangen, kann es zu grippeähnlichen Erkrankungen (Pontiac-Fieber) bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) kommen.

 

Zwei große Kooperationspartner

Um die Wohnungswirtschaft von den gesetzlich geforderten Tätigkeiten zu entlasten, bieten Techem und das renommierte Analyse-Unternehmen SGS Institut Fresenius ein umfassendes Dienstleistungspaket an – von der Wahrnehmung der Meldepflicht an das Gesundheitsamt über die Probenahme und dessen Prüfung auf die Legionellenkonzentration bis hin zur Information von Gesundheitsamt und Nutzer über die Ergebnisse. Präventiv- und Sanierungsberatung ergänzen das Leistungsportfolio. Zertifikate zur Wasserqualität mit verschiedenen Güteklassen runden das Rundum-Sorglos-Paket ab. Beide Unternehmen sind flächendeckend tätig und stellen dadurch eine einheitlich hohe Qualität der Analyse und Beratung sicher.

 

Fazit

Kleine Lebewesen, große Wirkung und ein fast noch größerer Handlungsbedarf. Denn die durch die novellierte Trinkwasserverordnung geforderte Legionellenprüfung betrifft fast die gesamte Wohnungswirtschaft. Verbunden mit der Prüfung der Trinkwasseranlagen sind ein hoher Administrationsaufwand und eine Vielzahl an Aufgaben. Übergibt man diese an kompetente Dienstleister, ist man in Sachen Trinkwasserverordnung auf der sicheren Seite.

Auf Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und letztlich auch Verwalter kommt ohne die Zuhilfenahme kompetenter Dienstleister ein hoher logistischer Aufwand zu.

Die Verantwortlichen aus der Wohnungswirtschaft müssen die Trinkwasserverordnung ernst nehmen und zeitnah umsetzen.

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