Treppenhandläufe richtig nachrüsten
Wie müssen die Handläufe gestaltet sein, damit sie den Vorschriften für barrierefreies Bauen entsprechen? In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist ein Handlauf auf beiden Seiten der Treppe seit vielen Jahren Pflicht. Trotzdem gibt es einen riesigen Nachrüstbedarf und auch in Wohnanlagen sollten Handläufe barrierefrei gestaltet werden. Wer diese Handläufe plant oder nachrüstet, sollte die Vorgaben der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) beachten, empfiehlt das Deutsche Institut für Treppensicherheit (DIT). Die Handläufe müssen durchgehend sein und am Ende der Treppe in das Treppenpodest hineinragen. Damit die Nutzer sicher Halt finden können, sollten sie rund oder oval ausgeführt sein. Für Menschen mit Sehbehinderungen sind starke farbliche Kontrast zum Hintergrund wichtig sowie taktile Elemente, die den Richtungswechsel fühlbar machen.
Informationen unter: