Vermieter für den Klimaschutz nicht doppelt zur Kasse bitten

Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW Nordrhein-Westfalen, spricht Klartext. Es geht um die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2).

Ab 2021 wird eine  CO2-Steuer für den Klimaschutz eingeführt. Heizen wird deshalb für viele Eigentümer und Mieter teurer. Der vorliegende Entwurf der gemeinsamen Eckpunkte zur Begrenzung der Umlagefähigkeit der  CO2-Bepreisung von BMU, BMJV und BMF will dabei Eigentümer, die auch Vermieter sind, gleich doppelt für den Klimaschutz zur Kasse bitten. Einmal im selbstgenutzten Wohneigentum und anteilig mit 50 % an der CO2-Steuer für vermietete Wohnungen.

Damit wollen die drei SPD-geführten Bundesministerien Anreize schaffen, dass Vermieter mehr Geld in die energetische Gebäudesanierung investieren. Doch mit dieser Form der Abstrafung und erst recht mit dem Entzug dessen, was man für Investitionen braucht, nämlich Geld, dürfte wohl das Gegenteil bewirkt werden.

Investitionen brauchen ein rechtssicheres und verlässliches Fundament und das wird gerade im Mietwohnungsbereich seit Jahren immer wieder erschüttert. Seit über 10 Jahren diskutieren Politik und Immobilienwirtschaft die Erhöhung der jährlichen Sanierungsrate im Gebäudebestand. Die angestrebte Verdoppelung von 1 auf 2 Prozent ist bis heute nicht gelungen. Die dringend gebotene und von der Immobilienwirtschaft geforderte Anpassung der linearen Afa von 2 auf 4 Prozent ist nicht erfolgt. Die Modernisierungsumlage, also die Mieterhöhungsmöglichkeit nach erfolgter Gebäudesanierung, wurde ab 2019 abgesenkt auf 8 Prozent. In stark angespannten Wohnungsmärkten sind Mieterhöhungen bei Neuvermietung und Weitervermietung zusätzlich reglementiert. Die Mietspiegelreform ist derzeit im Gange und lässt erahnen, dass auch hier nicht die Befriedung von Mietverhältnissen, sondern die Drosselung von Mieten die Entwurfsverfasser motiviert.

Die Immobilienwirtschaft und die vielen privaten Einzeleigentümer sind in der Vergangenheit ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachgekommen sind. Im Gebäudesektor wurde der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 43 Prozent gesenkt. Ziel der CO2-Besteuerung soll sein, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Das erfordert weit mehr als den Austausch von Fenstern und die Dämmung der Außenhülle.

Klimaschutz darf kein weiteres Feld eröffnen, um Mieten zu regulieren. Der Energieverbrauch kann nicht auf Null reduziert werden. Daher muss die genutzte Energie sauberer werden. Das ist aber vorderste Aufgabe der Energieversorger. Genau diese und nicht Mieter und Vermieter sind daher auch die Adressaten der CO2-Abgabe. Für ihre Investitionen in saubere Energie erhalten sie einen Preis- und damit einen Wettbewerbsvorteil am Markt. Die CO2-Abgabe kommt so beim Mieter nicht an. Denn dass Vermieter diesen preislichen Anreiz bei Einkauf der Brennstoffe zu beachten haben, ist bereits durch die Pflicht des    Vermieters

zur Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten sichergestellt und bedarf keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelung.

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