Sozialer Wohnungsbau

Von guten Absichten und falschen Mitteln

Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel spricht Klartext.

Derzeit sind in Deutschland nur etwa 6 % des Wohnungsbestandes preisgebunden – und es werden jährlich weniger. Während im Jahr 2016 rund 26.200 Sozialmietwohnungen gebaut wurden, lief bei 88.700 Wohnungen die Mietpreisbindung aus. Für einen positiven Saldo müsste sich der Neubau bei ca. 90.000 Sozialwohnungen jährlich einpendeln und somit mehr als verdreifachen.

Bei gleicher Fördereffizienz würden 90.000 neue Sozialwohnungen jährlich ungefähr 3,7 Mrd. €  Bundesmittel erfordern. Mit den in Aussicht gestellten jährlichen 1,25 Mrd. € Fördermitteln von 2018 bis 2021 wird der Bestand an Sozialwohnungen demnach jährlich um 60.000 sinken.

Wenn die zweckwidrige Verwendung der Gelder durch einige Länder nicht eingeschränkt wird, sogar noch stärker. Hier zeigt sich: Die große Koalition mag die Erhöhung der Fördermittel beim Sozialwohnungsbau zwar als Trendwende verkaufen – doch das ist sie unterm Strich wahrlich nicht!

Die gute Nachricht: Angesichts der Deckungs­lücke beim Sozialwohnungsbau wird nun konsequenterweise wieder verstärkt zum Mittel der Fehlbelegungsabgabe gegriffen. Denn in den letzten Jahrzehnten zunehmend Haushalte in die Anspruchsberechtigung einbezogen worden, die die entsprechenden niedrigen Einkommensgrenzen nur phasenweise erfüllen – sei es als Auszubildender, Student oder Berufsanfänger. Oftmals sind diese Personen nicht dauerhaft auf eine preisgebundene Wohnung angewiesen. Bei einer vorsichtig geschätzten Fehlbelegungsquote von 20 bis 30 % könnten durch eine Fehlbelegungsabgabe so zumindest erhebliche zusätzliche Mittel für Zwecke der Wohnraumförderung gewonnen werden.

Aber nicht nur bei der sozialen Wohnraum­förderung verfehlt so manch eingesetzter Euro den vorgesehenen Zweck. Nach einer Studie der Humboldt-Universität erreichen Haushalte, die unter 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung haben, einen Medianwert der Miethöhe von 7,20 €/qm. Haushalte mit einem Einkommen von über 140 % bezahlen im Median 8,10 €/qm. Das macht 90 Cent pro Quadratmeter Unterschied im Mietzins bei eklatanten Einkommensunterschieden.
Und es verdeutlicht: Das Mietrecht ist wahrlich kein geeignetes Mittel, um den günstigsten Wohnraum auch den Bedürftigsten zur Verfügung zu stellen.

Die Mietpreisbremse hat in ihrer Wirkung diese Situation weiter verschärft, da im Zweifel der solventeste Mieter die preisgedeckelte Wohnung erhält. Ein Blick auf die Zahlen zeigt also: In der Wohnungspolitik sollte nicht der gut gemeinte Zweck die falschen Mittel heiligen – vielmehr sollten die gewählten Mittel dem richtigen Zweck dienen!

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