Reform des Baugesetzbuches: neues Bauland statt Neuland!
Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel spricht Klartext.
Verlängerung der Mittel der sozialen Wohnbauförderung, Wohngeldreform, Baukindergeld, Sonderabschreibung, Städtebauförderung, Wohnungsbau-prämie beschlossen, eine Mietrechtsreform durchgeführt, die Eckpunkte für die nächste vereinbart, WEG-Reform angestoßen. Man kann darüber streiten, ob jede Maßnahme richtig oder richtig ausgestaltet ist. Untätigkeit kann man der großen Koalition auf dem Gebiet des Wohnens aber nicht vorwerfen.
Dennoch, der Anstieg der Baugenehmigungen hat an Dynamik verloren. Von Januar bis November 2019 wurden 4.011 Wohnungen mehr genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Auffällig ist, dass in neuen Mehrfamilienhäusern der Anstieg lediglich 1.473 Wohneinheiten bzw. 0,9 Prozent betrug, während bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden 2.959 Wohnungen bzw. 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr genehmigt wurden.
Die Ursache liegt auf der Hand: Es fehlt schlichtweg an Bauland.
Der Reform des Baugesetzbuches kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Zeitlich und inhaltlich steht diese erheblich unter Druck. Je näher der Wahltermin 2021 rückt, umso mehr wird der Wille der Parteien für ein gemeinsames Handeln schwinden. Zudem sind die Themen Bauland, Bodenwertentwicklung und Planungswertgewinne für die eigene Profilierung höchst verführerisch. Die neue Führungsspitze der SPD konnte nicht widerstehen und hat dabei erhebliche Wissens- und Argumentationslücken offenbart.
Es ist ein Grundsatz der Steuerpolitik, Gewinne erst dann zu besteuern, wenn diese realisiert werden. Im Fall des Bodenwertzuwachses erfolgt dies in der Regel bei der Veräußerung des Grundstückes über die Grunderwerbsteuer. Das Grunderwerbsteueraufkommen betrug 1950 in Deutschland ca. 84 Millionen DM und 2018 ca. 14 Mrd. Euro. Eine Steigerung von mehr als 32.500 Prozent. Das sollte reichen!
Auch der Schwenk zur Planungswertabgabe macht es nicht besser. Diese wurde von der Baulandkommission diskutiert und verworfen. Zudem schöpfen die Kommunen in städtebaulichen Verträgen diesen Planungswertzuwachs individuell ab. Einer Einschränkung dieses Handlungsspielraums durch eine Abgabe werden die meisten Kommunen sicherlich widersprechen.
Nicht die Verteilung des Baulandes oder dessen Wertzuwachs sind das Problem, sondern dessen Menge und Dauer der Vermehrung.
Solange Bauland Mangelware bleibt, wird es keine gerechte Bodenpolitik und keine Lösung des Wohnraumangels geben. Wir brauchen daher neues Bauland und kein Neuland bei der Bodenpolitik.