Reform der Grundsteuer: Neustart statt Fehlstart!

Der ehrenamtliche BFW-Präsident Andreas Ibel äußert sich zu aktuellen Themen aus der Wohnungswirtschaft.

Die Zeit läuft: Laut Bundesverfassungsgericht muss die Grundsteuer bis Jahresende reformiert werden, damit sie als Finanzierungsgrundlage für die Kommunen gesichert bleibt. Das bedeutet im Gesetzgebungsprozess im politischen Berlin, dass bis Ostern eine Einigung stehen sollte. Wohlgemerkt: Eine Einigung, die durchsetzbar, unbürokratisch und verfassungskonform ist.

Davon kann bei dem Eckpunktepapier von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und den Länderfinanzministern jedoch keine Rede sein. Das Kompromissmodell, das an Bodenrichtwerte, Baujahr und durchschnittlichen Mieten anknüpft, ist ein glatter Fehlstart – in jeder Hinsicht.

Sollten sich dieses Modell durchsetzen, wäre ein neues Veto des Bundesverfassungsgerichts schon jetzt absehbar.

Schließlich wurde das bisherige Grundsteuer-Modell für verfassungswidrig erklärt, weil die zu Grunde liegenden Einheitswerte nicht aktualisiert werden konnten. Wie soll die Grundsteuer in Zukunft regelmäßig an die sich ändernden Mieten angepasst werden, wenn dies schon in der Vergangenheit nicht durchführbar war?

Dass die Einführung eines wertabhängigen Modells ein bürokratischer Albtraum wäre, wird nun auch immer mehr Ländern bewusst. Nun haben mehrere Bundesländer einen Neustart der Reform gefordert: Der verwaltungstechnische Aufwand, der in den Ämtern tausende Stellen in Anspruch nehmen würde, sei weder sinnvoll noch durchführbar.

Vor allem aber würde das Kompromissmodell soziale Ungerechtigkeiten noch vertiefen: Gerade Mieter in Ballungsregionen, die bereits einen höheren Teil ihres Einkommens für die Miete ausgeben, werden doppelt belastet. Und der Kostenanstieg ist vorprogrammiert: Steigende Mieten ziehen auch einen Anstieg der Grundsteuer nach sich.

Trotz dieses Fehlstarts läuft die SPD mit ihrem Plädoyer für ein Ende der Umlagefähigkeit weiter in die falsche Richtung. Dabei ist klar: Für diese Diskussion gäbe es keine Grundlage, wenn das Bundesfinanzministerium sein Versprechen eines unbürokratischen und aufkommensneutralen Grundsteuermodells einlösen würde. Denn genau das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil eingefordert.

Was wir jetzt brauchen, ist ein Neustart für ein gerechtes und transparentes Modell ohne Gewinner und Verlierer. Mit dem Flächenmodell haben einige Bundesländer die Vorarbeit schon geleistet. Vor allem aber ist das Flächenmodell verfassungsfest und mit dem geringsten bürokratischen Aufwand verbunden. Denn Kompetenz zeigt sich in einfachen, nicht in immer komplizierteren Gesetzen.

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