Trinkwasserhygiene: … dass zur Hygiene Wasser fließe
Die Trinkwasserverordnung schreibt Wohnungsunternehmen als gewerblichen Betreibern von Trinkwasseranlagen vor, Nutzer generell über die Wasserqualität zu informieren. Mögliche Gesundheitsgefahren gehen von chemischen und mikrobiellen Belastungen aus, die durch unzureichenden Wasserwechsel entstehen. Wichtig bei allen Maßnahmen: den Mieter einbinden.
Im Geschosswohnungsbau gefährden im Wesentlichen zwei Risiken die Wasserbeschaffenheit. Erstens: die chemische Kontamination, in erster Line durch alte Bleirohre, aber auch durch Komponenten aus dem nicht mehr zulässigen, entzinkungsbeständigen Messing CW602N. Zweitens: die mikrobielle Kontamination mit Bakterien wie vor allem Legionellen, hervorgerufen durch eine mangelhafte Temperaturhaltung des Wassers warm und kalt und einen unzureichenden Wasserwechsel. Die Trinkwasserverordnung (§ 14 TrinkwV) verpflichtet gewerbliche Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zur regelmäßigen Untersuchung...