Trinkwasser-Installation
Aktuelle Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Trinkwasserhygiene weiter abzusichern. Für Wohnungsunternehmen besteht Handlungsbedarf: Ob Mieter oder Vermieter Mängeln auf die Spur kommen, entscheidet darüber, wer die Sanierungskosten mitträgt.
Gewerbliche Betreiber von Trinkwasser-Installationen, wie beispielsweise Wohnungsunternehmen, sind nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 16 (3)) verpflichtet, dem Verdacht einer unzureichenden Trinkwasserhygiene nachzugehen. Die Liste möglicher Beanstandungen reicht von einer chemischen Belastung durch Metalle bis hin zur Verkeimung – insbesondere durch Legionellen.
Ebenso gefächert ist die Bandbreite der Ursachen für solche Kontaminationen. Um die Trinkwasser-Qualität zuverlässig zu überprüfen, wird daher üblicherweise eine qualifizierte Beprobung vorgenommen. Um als Betreiber jedoch vorab zu einer ersten Einschätzung zu kommen, genügt oft schon eine technische „Inspektion“, vor allem durch einen geschulten SHK-Fachhandwerker. Notwendige Sanierungsmaßnahmen können dann direkt eingeleitet werden, bevor Mieter und das Gesundheitsamt die Trinkwassergüte bemängeln. Denn: Bestätigt sich der Verdacht eines Mieters, ist eine nicht umlagefähige Reparatur der Trinkwasser-Installation die Folge. Geht die Initiative zur (Teil-) Sanierung hingegen vom Vermieter aus – also ohne eine festgestellte Grenzwertüberschreitung beseitigen zu müssen –, kann eine umlagefähige Modernisierung geltend gemacht werden.
Der nachfolgende „Fahrplan“ zeigt, wie durch eine einfache Inspektion alter Trinkwasser-Installationen offenkundige Risiken in puncto chemischer und mikrobieller Belastung auch ohne eine umfangreiche Beprobung entdeckt werden können. Er orientiert sich sowohl an der Art möglicher Belastungen des Trinkwassers als auch an der „Fließrichtung“ des Wassers innerhalb einer Gebäude-Installation.
Chemische Verunreinigung durch Metalle
Zu chemischen Verunreinigungen des Trinkwassers kommt es unter anderem, wenn in der Installation nicht geeignete metallene Werkstoffe eingesetzt wurden. Dazu zählen insbesondere Bleirohre. Um Restbestände alter Bleileitungen endgültig zu verbannen, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2001 in der TrinkwV § 6, Abs. 2 eine schrittweise Reduzierung des Grenzwertes angekündigt. Seit dem 1. Dezember 2013 ist nun die letzte Stufe in Kraft getreten: Es sind nur noch 10 μg/l Blei im Trinkwasser erlaubt.
Um die Bleiabgabe ins Trinkwasser in einem für den Menschen unbedenklichen Bereich zu halten, geht die TrinkwV noch einen Schritt weiter. In § 17 der Verordnung wird auf die so genannte UBA-Positivliste Bezug genommen. Damit dürfen künftig nur noch Materialien mit Trinkwasser in Kontakt kommen, die gemäß dieser Liste als unbedenklich eingestuft werden.
Ein dritter Risikofaktor für eine chemische Kontamination des Trinkwassers geht von verzinktem Stahlrohr in der Warmwasserverteilung aus. Denn schon ab Wassertemperaturen von 35 °C kommt es im Innern von verzinkten Stahlrohren häufig zur Blasenbildung und damit zur Lochkorrosion (vergl. DIN EN 12502-3). Außer dem zu erwartenden Leitungsschaden wird durch diesen Prozess Eisen in das Trinkwasser abgegeben, was in der Folge oftmals zu erhöhten Bakterienzahlen führt.
Ob im Altbestand das Risiko einer chemischen Belastung der Trinkwasser-Installation besteht, kann in der Kellerverteilung schon per Sichtkontrolle geprüft werden:
– Sind Leitungen mit der für Blei typischen Kelchnaht an den Verbindungsstellen zu finden oder lassen sich Rohre mit einem scharfen Gegenstand einritzen?
– Weisen Kennzeichnungen an Verbindern und Armaturen auf das entzinkungsbeständige Messing CW602N hin (Bezeichnungen: DZR / DR / CR / CuZn36Pb2AS)?
– Sind Vor- und Rücklauf zum Trinkwassererwärmer oder die Steigstränge für Warmwasser aus verzinktem Stahlrohr?
Ähnlich aussagekräftig ist ein Blick auf die Etagenverteilung. In einigen Regionen Deutschlands wurden bis in die 1970er Jahre Leitungen aus Blei verbaut:
– Lässt das Fliesendekor in Küchen und Bädern darauf schließen, dass vermutlich seit den 1970er Jahren keine Renovierung stattgefunden hat? Dann ist in Regionen, in denen Bleiinstallationen üblich waren, die Wahrscheinlichkeit groß, unter dem Putz noch solche zu finden – selbst, wenn die zugänglichen Leitungen im Keller bereits ausgetauscht worden sind.
– Ob tatsächlich noch restbeständige Bleileitungen auf der Etage vorhanden sind, kann ohne Öffnen der Wände nur durch eine gestaffelte Stagnationsprobe zuverlässig ermittelt werden.
Aus der Sichtinspektion lassen sich im nächsten Schritt konkrete Sanierungsmaßnahmen ableiten, die – je nach Gefährdungspotenzial – entweder „vorsorglich sinnvoll“ oder aber „absolut notwendig“ sind:
– Restbestände an Bleileitungen müssen ausgetauscht werden. Werden erhöhte Bleiwerte nachgewiesen, ist gemäß TrinkwV § 16 eine sofortige Information des Gesundheitsamtes sowie der Mieter notwendig. So können die Nutzer Maßnahmen zum Selbstschutz vornehmen.
– Leitungsstrecken und Verbinder aus CW602N sollten, wenn irgend möglich, vorsorglich gegen Kupfer- oder Edelstahlrohre und Systeme aus Rotguss-Verbindern ausgetauscht werden.
– Ein Austausch verzinkter Stahlrohre in der Warmwasserverteilung ist zu empfehlen. Aber auch im Kaltwasserbereich ist es sinnvoll, verzinkte Stahlrohre anhand der Korrosionsprodukte im Innern zu prüfen.
Mikrobielle Verunreinigung durch Legionellen
Auch von mikrobiellen Verunreinigungen geht eine hohe Gesundheitsgefahr für die Mieter aus. Im Fokus steht dabei die Verkeimung durch Legionellen. Auch hier können einige Risikopotenziale mit technischem Sachverstand einfach erkannt und eliminiert werden: Der beste Schutz vor zu hohen Konzentrationen an Mikroorganismen im Wasser ist
– die Temperaturhaltung des Trinkwassers zu gewährleisten und
– einen regelmäßigen Wasseraustausch in allen Leitungsstrecken nach spätestens drei Tagen zu sichern.
Der Hintergrund: Zur mikrobiellen Belastung des Trinkwassers kommt es häufig, wenn sich Kaltwasserleitungen kritisch erwärmen oder Warmwasserleitungen entsprechend abkühlen, da sich insbesondere Legionellen bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und etwa 50 °C optimal vermehren. Außerdem bieten Leitungsabschnitte mit unzureichendem Wasseraustausch begünstigende Bedingungen für ein übermäßiges Bakterienwachstum. Bei einer Untersuchung der Trinkwasser-Installation sind also kritische Temperaturbereiche und selten oder gar nicht genutzte Abschnitte der Installation zu identifizieren.
In der Kellerverteilung sind erfahrungsgemäß folgende Stellen kritisch zu hinterfragen:
– Führt die Kaltwasserleitung durch Schächte oder Räume, die sich stark aufheizen – zum Beispiel durch Wärmeabgabe der Heizungsanlage oder Sonneneinfall – sodass schon hier die Kaltwassertemperatur deutlich ansteigt?
– Sind die Warmwasserleitungen nach EnEV-Standard gedämmt, um ein Auskühlen des Warmwassers unter die geforderte Mindesttemperatur (55 °C in der gesamten Warmwasserzirkulation) zu verhindern?
– Sind Zirkulationsregulierventile vorhanden und richtig eingestellt? Ideal für die Überprüfung der Temperaturhaltigkeit: Einige Ventile verfügen über die Aufnahme für ein Thermometer, um die tatsächliche Wassertemperatur messen zu können.
Strecken mit potenziell stagnierendem Wasser sind ebenfalls schnell zu entdecken:
– Bestehen Stichleitungen zu selten genutzten Ausgussbecken, Außenentnahmestellen und Heizungsfüllstationen?
– Sind alte Wasseraufbereitungsanlagen (beispielsweise zur Enthärtung oder Dosierung von Korrosionsinhibitoren), die nicht mehr in Betrieb sind, noch mit der Trinkwasseranlage verbunden?
– Wurden Bypassleitungen installiert?
– Gibt es größere Totstrecken zum Beispiel am Verteiler (so genannte „Reservestutzen“), als Entleerleitungen oder zum Membranausdehnungsgefäß etc.?
Ob die Temperaturhaltung des Trinkwassers in der Etagenverteilung sichergestellt ist, lässt sich ähnlich einfach prüfen:
– Zur Temperaturprüfung des Wassers an der Entnahmestelle dient ein entsprechend genaues Thermometer. Gemäß DIN 1988-200 darf bei bestimmungsgemäßem Betrieb maximal 30 Sekunden nach dem vollen Öffnen der Entnahmestelle die Temperatur des Trinkwassers „kalt“ 25 °C nicht übersteigen, und die Temperatur des Trinkwassers „warm“ muss mindestens 55 °C erreichen.
– Ist das Warmwasser an der Entnahmestelle nicht warm genug, ist zunächst zu überprüfen, ob die Ausgangstemperatur am Warmwasserspeicher mindestens 60°C beträgt. Sind mehrere Steigleitungen für Warmwasser vorhanden, sollte anschließend auch der hydraulische Abgleich kontrolliert werden.
– Ist das Kaltwasser an der Zapfstelle zu warm, ist im ersten Schritt zu prüfen, mit welcher Temperatur das Wasser vom Versorger geliefert wird. Im zweiten Schritt sind die Wärmelasten der Räume zu untersuchen, durch die Kaltwasserleitungen führen.
– Bei einer eher selten anzutreffenden Stockwerkszirkulation sind – wenn vorhanden – die Einstellungen der thermostatische Zirkulationsregulierventile zu überprüfen.
Werden Schwachstellen aufgedeckt, gilt es, möglichst zeitnah erste Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Eine verbesserte Temperaturführung lässt sich zum Beispiel schon durch eine temporäre Erhöhung der Heizleistung des Warmwasserspeichers und eine gezielte Rohrdämmung erzielen. Aber auch das Beseitigen von Stagnationsstrecken ist in der Regel mit gering-investivem Aufwand möglich:
– Als erste Maßnahme zur Temperaturhaltung sind an allen gut zugänglichen Stellen hinreichende Rohrdämmungen vorzunehmen. Ist beispielsweise die Warmwasserleitung nach EnEV-Standard gedämmt, vermindert das auch den Wärmeübertritt vom Warmwasserstrang auf den Kaltwasserstrang bei paralleler Verlegung oder in Schächten. Außerdem verlangsamt die Dämmung ein Auskühlen des Warmwassers.
– Führen Kaltwasserstränge durch warme Räume, ist auch hier eine Rohrdämmung zu empfehlen. Noch effektiver wäre allerdings eine neue Leitungsführung, die diese Räume umgeht.
– Einfache Stichleitungen zu Ausgussbecken, Heizungsbefüllungen oder Außenzapfstellen lassen sich durch den Einbau einer Einpressdüse nach dem Venturi-Prinzip im Kaltwasserstrang absichern.
– Wasseraufbereitungsanlagen und Rohrstrecken, die nicht mehr in Betrieb sind, sowie Bypassleitungen sollten vom Netz vollständig getrennt werden.
– Sind die Steigstränge der Warmwasserverteilung nicht hydraulisch abgeglichen, sollten thermostatische Zirkulationsregulierventile nachgerüstet werden. Über eine Zirkulations-Simulation kann ermittelt werden, wo Regulierventile sinnvollerweise zu installieren und auf welche Temperatur sie einzustellen sind.
Beprobung im Zweifelsfall
Bestehen nach der technischen Inspektion einer Trinkwasseranlage und Beseitigung offenkundiger Mängel nach wie vor Verdachtsmomente, muss der Betreiber diesen gemäß TrinkwV § 16 (3) weiter nachgehen. Dazu ist es dann notwendig, akkreditierte Sachkundige mit einer Probenahme zu beauftragen. Die TrinkwV schreibt vor, dass bei der Beprobung nach den Anerkannten Regeln der Technik vorzugehen ist. Diese werden derzeit durch Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des DVGW repräsentiert. Allerdings unterscheidet sich die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf mikrobielle Belastungen wie Legionellen deutlich von der Beprobung zur Untersuchung auf chemische Verunreinigungen wie Blei.
Fazit
Zum Erhalt der Trinkwassergüte nimmt die im Dezember 2012 nochmals novellierte TrinkwV insbesondere gewerbliche Betreiber von Trinkwasser-Anlagen (wie Wohnungsunternehmen) in die Pflicht. Eine vorsorgliche Untersuchung der Trinkwasser-Installation in Altbeständen ist also angeraten – insbesondere, da etwaige Sanierungskosten der Wohnungseigentümer allein trägt, wenn erst der Mieter eine Grenzwertüberschreitung anzeigt.
Allerdings ist es nicht immer notwendig, direkt mit Wasseruntersuchungen zu beginnen. Schon eine technische Inspektion kann zu beseitigende Schwachstellen in der Trinkwasser-Installation identifizieren. Sanierungsarbeiten wären ohnehin die Folge, wenn eine Wasseruntersuchung eine unzureichende Trinkwassergüte offenbart.
Bei Grenzwertüberschreitungen ist es immer notwendig, Mieter und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Werden chemische oder mikrobielle Belastungen festgestellt, stehen zahlreiche anerkannte und technisch sinnvolle Abhilfemaßnahmen zur Verfügung. Alle Arbeiten an der Installation dürfen jedoch nur durch qualifizierte SHK-Fachhandwerker durchgeführt werden.
Für eine erste Einschätzung genügt oft schon eine technische Inspektion durch einen geschulten SHK-Fachhandwerker.
Bestätigt sich der Verdacht eines Mieters, ist eine nicht umlagefähige Reparatur der Trinkwasser-Installation die Folge.
Geht die Initiative zur (Teil-) Sanierung hingegen vom Vermieter aus, kann eine umlagefähige Modernisierung geltend gemacht werden.
Legionellen vermehren sich optimal bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und etwa 50 °C.