Aktuelle Gesetzesänderungen zielen darauf ab, die Trinkwasserhygiene weiter abzusichern. Für Wohnungsunternehmen besteht Handlungsbedarf: Ob Mieter oder Vermieter Mängeln auf die Spur kommen, entscheidet darüber, wer die Sanierungskosten mitträgt.
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