Gesetzeskonform und energieeffizient
Neuer DEKRA-Service zum Gebäudeenergiegesetz löst Fragen zur Effizienz mit Sachverstand.
Die gesetzlichen Neuerungen zur Energieeffizienz von Bestandsimmobilien machen es auch für erfahrene Betreiber von Wohnimmobilien schwer, den Überblick zu behalten. Das Thema Nummer eins ist derzeit das Gebäude-Energiegesetz (GEG). Die neuen Vorschriften stellen die Wohnungswirtschaft vor Herausforderungen und haben erheblichen Einfluss auf Investitionen und Gebäudesanierungen. Es lohnt sich aber unabhängig davon eine Bestandsaufnahme.
DEKRA (www.dekra.de) empfiehlt ein Sachverständigen-Audit, das alle künftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechend dem aktuellen Entwurfsstand hinsichtlich der Immobilie abprüft. Ein „Energie-Check“ berücksichtigt idealerweise alle energetischen Faktoren der Immobilie wie Dämmung, Heizung, Warmwasseraufbereitung und erneuerbare Energien. Ergänzend hierzu sollten Kälteerzeugungsanlagen und Beleuchtungssystem hinsichtlich der gesetzlichen Situation und ihrer Energieeffizienz bewertet werden.
Bei der Gebäudehülle wird die energetische Qualität der Außenwände, der Fenster und des Dachs bewertet. Hierbei wird auch gemäß §47 des GEG die entsprechende Nachrüstpflicht überprüft. Diese besagt, dass Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, dafür sorgen müssen, dass oberste Geschossdecken, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet.
Ebenfalls in die Nachrüstpflicht fällt der §71 des GEG, welcher eine ausreichende Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen fordert. Auch hier werden im Rahmen der Begehung die vorhandenen Leitungen überprüft und Hinweise gegeben, wo nachgebessert werden muss. Aber nicht nur Warmwasserleitungen gehören entsprechend gedämmt. Auch kalte Trinkwasserleitungen sind gemäß DIN 1988-200 zu dämmen.
Bewertet werden auch die raumlufttechnischen Anlagen. Neben der obligatorischen Energetischen Inspektion nach § 74 GEG tritt immer mehr die neue F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014) in den Mittelpunkt des Geschehens. Hintergrund ist die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030. In diesem Rahmen wird sowohl das GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels bewertet als auch das Risko eines Verbotes oder eingeschränkten Betriebs.
Mit dem 25. August 2023 hat nun auch die so genannte Ausphasung der linearen Leuchtstofflampen der Typen T8 und T5 begonnen, das heißt, sie dürfen in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen des EnergieChecks wird die Beleuchtung auch dahingehend bewertet und es werden entsprechende Hinweise zu Alternativen aufgezeigt.
Zur Bewertung des energetischen Zustandes einer Immobilen gehört immer auch eine umfassende Begutachtung der Heizungsanlage. Gerade im Hinblick auf das neue GEG herrscht hier viel Verunsicherung. Die Experten von DEKRA analysieren die bestehende Anlage und bewerten sie hinsichtlich des aktuellen GEG §72 aber auch im Hinblick auch zukünftige gesetzliche Anforderungen. Im Rahmen des Heizungsüberprüfung wird auch geprüft, ob die Anforderungen aus anderen Gesetzen oder Verordnungen (z.B. EnSimiMaV) eingehalten werden.
Auch inwieweit der Einsatz von Erneuerbaren Energien möglich ist, kann im Rahmen des Vor-Ort-Termins festgestellt werden. Sofern ein Energieausweis vorhanden ist, wird dieser unter Berücksichtigung der vorhandenen Situation auf seine Plausibilität geprüft. Bei DEKRA beinhaltet der Abschlussbericht neben einer ausführlichen Fotodokumentation auch Hinweise zu möglichen Förderprogrammen.